Was die steigenden Temperaturen für die Wohngebäudeversicherung bedeuten

Die Sanierung der verbundenen Wohngebäudeversicherung muss durch "Bernd" einen Rückschlag hinnehmen. Quell: Bild von giovanni gargiulo auf Pixabay

Erinnern Sie sich noch an Greta und die Klimabewegung? Es war das Thema vor Corona, ist derzeit aber stummgeschaltet. Wichtig bleibt es dennoch, wie der Deutsche Wetterdienst (DWD) mit aktuellen Berechnungen bestätigt. Es wird hierzulande sehr viel heißer werden, das hat Auswirkungen auf die Versicherungswelt, beispielsweise die Wohngebäudeversicherung, wie die Versicherungskammer Bayern (VKB) bestätigt.

Die Berechnungen des DWD ergeben, dass es in diesem Jahr deutschlandweit um 1,0 bis 1,5 Grad wärmer werden könnte als im Mittel der Referenzperiode zwischen 1981 und 2010. Die durchschnittliche Temperatur in den Jahren 2025 bis 2029 werde insbesondere im Westen und Osten des Landes um 1,5 bis 2,0 Grad höher liegen. Global betrachtet war das vergangene Jahr laut DWD das zweitwärmste seit dem Beginn der weltweiten Aufzeichnungen im Jahr 1850, die Dekade 2010 bis 2019 war demnach sogar die historisch wärmste.

Die Botschaft sollte angekommen sein, es war heiß und wird noch heißer, doch es interessiert weiter niemanden. „Alle wichtigen Stellschrauben drehen sich unverändert in die falsche Richtung“, erklärt der  Präsident des DWD und der Weltorganisation für Meteorologie, Gerhard Adrian.

Es wird immer heißer, gleichzeitig wird der Niederschlag weniger, eine gefährliche Kombination für Hausbesitzer und Versicherer. Wer wissen möchte, wie ein Worst-Case-Szenario aussieht, musste 2018 nur nach Kalifornien blicken. Die Gefahr ist so groß, dass die Wirtschaftsentscheider die Klimarisiken am meisten fürchten.

Die Versicherer hatten bereits in der Vergangenheit mit einer hohen Schadenbelastung in der Wohngebäudeversicherer zu kämpfen hatten, wie die Combined-Ratio (Schaden-Kosten-Quote) anzeigt.

Combined-Ratio in der Wohngebäudeversicherung, Quelle: GDV.

Eine Quote über hundert Prozent zeigt an, dass die Aufwendungen die Einnahmen übersteigen, was für kein Unternehmen erstrebenswert ist. Bei der Jahrespressekonferenz des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärte ein Vorstandsvorsitzender und GDV-Vorstand, dass die Combined-Ratio in der Wohngebäudeversicherung in einem schadenträchtigen Jahr wieder über hundert steigen werde, das „sei so“.

Was Versicherer sagen

In einer solch angespannten Jahr-zu-Jahr-Situation ist es ungünstig, wenn die Brandgefahr wegen des heißen Wetters zunimmt. Die Versicherungskammer Bayern (VKB) ist sich des Risikos bewusst.

„Die Entwicklung der Naturgefahren durch klimatische Veränderungen wird durch unser Riskmanagement laufend beobachtet und in der Steuerung und Rückversicherungsannahme berücksichtigt“, schreibt der Marktführer in Bayern. Dennoch glaubt das Unternehmen, der Gefahr gewachsen zu sein. „Die Risikotragfähigkeit unserer Wohngebäudeversicherung samt dem Baustein Elementarschadenversicherung ist auch bei Zunahme von Naturkatastrophen gegeben.“

Das bedeutet aber nicht, dass die Bayern das Risiko unterschätzen. „Extreme Wetterlagen häufen sich auch in unseren Breiten und werden weiter zunehmen“, schreibt die VKB, dass bedeute Phasen der Trockenheit und auch Starkregenereignisse werden zunehmen.

Der Versicherer legt den Finger in die Wunde. „Die Elementarversicherungsdichte muss weiter zunehmen. Durch verschiedene Maßnahmen wie Kampagnen „konnten und können wir die Elementarversicherungsdichte Jahr für Jahr erhöhen.“ Dass der Klimawandel eine der großen globalen Herausforderungen bleibt, sei „unbestritten“.

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Die Versicherer sollten zunächst nicht den Eindruck erwägen, dass „Starkregen“ eine versicherte Gefahr ist. Dies ist nur in wenigen Ausnahmen der Fall, dann ist aber die Versicherungsleistung gedeckelt.

    Starkregen kann eine versicherte Überschwemmung auslösen. Bedingungsgemäß reichen dafür „Witterungsniederschläge“. Alleine die Tatsache, dass nach einem Starkregen der Keller unter Wasser steht, löst noch keine Leistungspflicht des Versicherers aus. Dann kommen erst die Beweisanforderungen des Versicherers. Der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass das Grundstück i.S. der Bedingungen überschwemmt war. Wehe dem, der versäumt hat aussagekräftige Beweisfotos zu machen oder dem, der ein Hanggrundstück hat.

    Aber selbst der GDV akzeptiert, dass der (zukünftige) Versicherungsnehmer glaubt, gegen „Starkregen“ versichert zu sein.

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