Verbraucherzentrale Hamburg zwingt Gothaer zu Unterlassungserklärung

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Die Gothaer hat laut den Verbraucherschützern gegen das Auskunftsrecht in der Lebensversicherung verstoßen. Das Unternehmen hat den Fehler eingeräumt und schriftlich bestätigt.

Die Gothaer Lebensversicherung hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, geltendes Auskunftsrecht ihrer Kunden nicht mehr zu ignorieren, melden die „Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Hamburg“. Die Hanseaten hatten den Versicherer zuvor wegen Irreführung abgemahnt.

Ein Verbraucher aus Nordrhein-Westfalen hatte den Versicherer um eine Aufstellung aller von ihm gezahlten Beiträge für seine im Jahr 1999 abgeschlossene fondsgebundene Lebensversicherung gebeten. Die Gothaer begründete ihre Ablehnung laut der Verbraucherschützer mit dem Hinweis, dass es sich um ein reines Auskunftsbegehren handele. Sie sehe in solchen Fällen von Berechnungen ab, da „eine Aufstellung aller gezahlten Beiträge zu aufwendig sei“.

Aus Sicht der Verbraucherschützer ist diese Ablehnung eindeutig rechtswidrig. Paragraf 155 Absatz 1 Nr.5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) formuliere seit dem 1. Juli 2018 in so einem Fall einen eindeutigen Auskunftsanspruch des Verbrauchers. Er gilt für alle Versicherungen mit Überschussbeteiligung. Offenbar hat die Gothaer dem Rechnung getragen und die Unterlassungserklärung unterzeichnet.

Verweigerung auf Kosten der Verbraucher?

„Wir begrüßen es, dass die Gothaer ihre gesetzliche Auskunftspflicht jetzt doch anerkennt und dem geschädigten Verbraucher die gewünschten Informationen erteilt“, lobt Sandra Klug, Teamleiterin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hamburg. „Trotzdem ist es bedauerlich, dass es oft erst des Drucks des Verbraucherschutzes bedarf, ehe Verbraucher wirklich zu ihrem Recht kommen. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Unternehmen aus Bequemlichkeit versuchen, sich um geltendes Recht herumzudrücken. Auf Kosten der Verbraucher.“

Autor: VW-Redaktion

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