Kurz vor Abpfiff: Badstuber steht vor Erfolg bei Klage gegen DKV

Holger Badstuber. Quelle: Von Michael Kranewitter - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=23126068

Klageschrift statt Fußballschuh. Auf dem Rasen klappte es zuletzt verletzungsbedingt nicht mehr so gut, doch dafür ist Ex-Nationalspieler Holger Badstuber dabei, die private Krankenversicherung mit einer Klage zu verändern.

Der Fußballer hat die Versicherung DKV verklagt, das ist nicht neu. Nach dem Prozessauftakt zeichnet sich allerdings nun ein Erfolg des Klagenden ab, wie Watson meldet. Der Hintergrund des Streits ist ein 27-tägiger Abzug beim Krankentagegeld. Das Geld wurde nicht ausgezahlt, da sich Badstuber zu der Zeit des Bezuges im Ausland aufhielt, was laut Bedingungen offenbar einen vertraglichen Verstoß darstellt.

Formal scheint die Verweigerung korrekt zu sein, denn eine Versicherungsklausel in Badstubers Vertrag besagt, dass kein Anspruch auf Tagegeld entsteht, „wenn sich der Versicherte im Ausland befindet“. Die Klausel stammt aus den 80er-Jahren und wird von Badstubers Anwalt angegangen. Der Fußballer fordert vom Versicherer rund 28.500 Euro aus der Krankentagegeldversicherung und scheint auf dem Weg zum Erfolg zu sein.

Urteil pro Fußballer?

Es sieht gut aus für den Kicker. Die Regelung der Versicherung sei überholt und entstamme einer Periode, „in der es noch keine Handys gab und die Versicherten nicht jederzeit überall erreichbar waren“, erklärte die Vorsitzende Richterin vor dem Landgericht München laut Watson.

Die Vertragsklausel hänge mit der Forderung der Versicherung zusammen, dass sich ein Versicherter „nach einem Anruf innerhalb von drei Tagen bei einem Arzt untersuchen lassen müsse. Dies sollte im heutigen Zeitalter auch im Ausland für niemanden mehr eine Schwierigkeit darstellen, bemerkte die Richterin.

Bei Badstubers Fall hätte damals „kein Interesse an einer erneuten Bestätigung der Krankheit bestanden“, denn ein Ausfall „sei klar gewesen“. Der kurzzeitige Einwurf der Versicherung, Badstuber sei gar nicht krank gewesen, könne durch eine Arztbestätigung „aus der Welt geschafft werden“.

Am 1. Oktober war Prozessauftakt, Badstubers Anwalt, Lars Getschmann, gelingt offenbar nicht nur die Klage, er kippt damit gleichzeitig eine alte Versicherungsklausel. Ein endgültiges Urteil wird ab 22. Oktober erwartet.

Autor: VW-Redaktion

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