Signal Iduna steigt ins bAV-Geschäft im Hotelgewerbe ein

Hotel Adlon in Berlin. Quelle: Bild von moerschy auf Pixabay

Die Signal Iduna ist neuer Partner für die betriebliche Altersversorgung im Hotel- und Gaststättengewerbe. Darauf haben sich der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) verständigt. Die bundesweit einheitlichen Tarifverträge gelten rückwirkend zum 1. Januar 2019.

Kern des Angebotes ist Unternehmensangaben zufolge die hogarenteplus. Dabei handelt es sich um ein Vorsorgeprodukt für den Arbeitgeberbeitrag, die Entgeltumwandlung und den Arbeitgeberzuschuss. Das zugrundeliegende Anlagekonzept garantiert den Erhalt aller eingezahlten Beiträge. Die hogarenteplus könne komplett digital beantragt und auch administriert werden. Die Übersicht und Verwaltung aller aktuellen Verträge und Daten durch den Arbeitgeber soll über das SI bAVnet erfolgen.

„Wir sind seit rund 40 Jahren ein kompetenter und erfahrener Durchführungspartner in der betrieblichen Altersversorgung. Wir sind uns daher sicher, mit der speziell auf das Hotel- und Gaststättengewerbe zugeschnittenen Zielgruppenlösung viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer von den Vorteilen der bAV und unserem Service zu überzeugen“, kommentiert Ulrich Leitermann, Vorstandsvorsitzender der Signal Iduna Gruppe.

„Die betriebliche Altersversorgung wird vom Staat gefördert. Wir wollen unseren Mitgliedsunternehmen und deren Beschäftigten ermöglichen, noch in diesem Jahr die Fördermöglichkeiten zu nutzen. Wichtig ist uns dabei, der Branche angesichts eines immer schwieriger werdenden Kapitalmarktes ein möglichst sicheres, einfaches und lukratives Produkt zur Verfügung zu stellen – gemeinsam mit einem verlässlichen Versicherungspartner“, ergänzt Fritz Engelhardt, Stellvertretender Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) und Vorsitzender der DEHOGA Tarifkommission.

„Nach langen Verhandlungen haben wir jetzt ein Ergebnis erreicht, das den Beschäftigten im Gastgewerbe wieder eine betriebliche Altersversorgung ermöglicht. Wir erwarten jetzt insbesondere von den Arbeitgebern, die ihren Beschäftigten bisher eine betriebliche Altersvorsorge nicht ermöglicht haben, dass sie das Tarifmodell nutzen. In den nächsten Jahren wird es unsere Aufgabe sein, gemeinsam mit dem DEHOGA die tarifliche Altersversorgung weiterzuentwickeln“, konstatiert der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler.

Autor: VW-Redaktion