Gehirnerschütterungen von Sportlern: Wie Versicherer bei Spätfolgen haften

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Die Football-Liga NFL startet in ihre 100. Saison. Es gibt wieder viele atemberaubende Pässe und Catches zu sehen – ebenso viele Verletzungen. Gehirnerschütterungen treten bei vielen Kontaktsportarten auf – auch beim Fußball hierzulande. Welche Haftungsszenarien dabei auf die Versicherer zukommen, erläutert Theo Langheid Fachanwalt für Versicherungsrecht, BLD Bach Langheid Dallmayr.

Die Befürchtungen, auf europäische Versicherer rolle ein ursprünglich in den USA entstandenes neues Haftungsszenario unter dem Sammelbegriff „Kontaktsport“ zu, von einigen Experten schon als neue „Asbestwelle“ bezeichnet, haben sich bislang nicht bewahrheitet. Aber ungeachtet dessen hält die Diskussion an: Groß war jüngst die Aufregung beim FC Newcastle, als deren Ligaspieler Fabian Schär, ein Schweizer Nationalspieler, in einem Länderspiel gegen Georgien weiterspielen musste, obwohl er nach einem Zusammenprall mit einem Gegenspieler „mehrere Minuten lang“ ohnmächtig auf dem Platz lag.

Nur der sofortigen Intervention seines Anstellungsvereins war es zu verdanken, dass er im nächsten Spiel nur drei Tage später nicht erneut eingesetzt wurde. Unvergessen auch die Desorientierung des deutschen Nationalspielers Christoph Kramer im WM-Finale 2014, der sich nach einem schweren Kopftreffer erst beim Schiedsrichter erkundigen musste, ob es sich wirklich um das WM-Endspiel handele.

Wegen Fällen wie diesen entspricht es längst den allgemeingültigen Verhaltensregeln der Fifa und der UEFA, Profifußballer, die während des Spiels eine Gehirnerschütterung erlitten haben, sofort aus dem Spiel zu nehmen und mindestens sechs Tage lang nicht mehr einzusetzen. Bei Amateurspielern wird eine Verlängerung solcher Abstinenz auf 19 Tage empfohlen. Die Fußballweltverbände FIFA und UEFA beschlossen bereits 2014, dass bei einem Verdacht auf eine Gehirnerschütterung ein Fußballspiel bis zu drei Minuten lang unterbrochen werden muss, damit der betroffene Spieler in Ruhe untersucht werden kann. Der Schiedsrichter gestattet dem verletzten Spieler das Weiterspielen dann nur mit der Zustimmung des Mannschaftsarztes.

Diagnose ist nicht immer einfach

Die Schwierigkeit bei der tatsächlichen Umsetzung solcher Verhaltenspflichten liegt im Wesentlichen darin, dass eine Gehirnerschütterung einerseits schwer zu diagnostizieren ist, andererseits die vor Ort anwesenden Clubdoktoren häufig auch das Interesse der Vereine oder Verbände im Auge haben, wenn sie ihre folgenschwere Entscheidung fällen müssen. Unterschätzt werden sollten die Gefahren allerdings nicht: die US-Olympia-Silbermedaillengewinnerin und dreimalige Weltmeisterin im Radfahren Kelly Catlin hat sich in ihrem Zimmer der Stanford University im Alter von nur 23 Jahren das Leben genommen, nachdem sie in den Wochen zuvor aufgrund einer erlittenen Gehirnerschütterung einen starken Personalitätswandel durchgemacht hatte. Und die Zahlen sind alarmierend: über die ganze Bevölkerung gerechnet ereignen sich in Deutschland pro Jahr bis zu 44.000 sportbedingte Gehirnerschütterungen mit einer Dunkelziffer von bis zu 50Prozent , in den USA spricht man gar von 1,5 bis 3 Millionen pro Jahr.

Das heißt, dass nur die diagnostizierten Gehirnerschütterungen in diese Statistik einfließen, andere Ereignisse bleiben entweder unbemerkt oder werden zu Unrecht nicht als Gehirnerschütterungen diagnostiziert. Dabei stehen gemeinhin die klassischen Kontaktsportarten im Fokus. Bei Eishockey und Rugby bzw. Football nach amerikanischem Muster, erst recht bei der noch raueren australischen Version davon, sind Gehirnerschütterungen Alltagserscheinungen, beim Boxen könnte man fast annehmen, sie sind Sinn der Sache. Aber auch der Fußball ist in die Diskussion gekommen, nicht nur wegen der häufigen Kopfverletzungen (Kopf gegen Kopf oder Ellenbogen gegen Kopf), sondern auch wegen der vielen Kopfbälle, die die Spieler im Laufe ihres Lebens absolvieren.

Besserer Schutz der Sportler und die mentalen Spätfolgen

Andere Sportarten wie Feldhockey, Ringen, gymnastische Sportarten, Volleyball und Baseball spielen eine große Rolle, denn auch sie verursachen überproportional hohe Zahlen bei Kopfverletzungen. Und immer mehr Studien belegen, dass die erlittenen Gehirnerschütterungen das Risiko späterer Langzeitschäden enorm erhöhen . Die britische Rugby Union hat schon früh gefordert, die Sportler besser zu schützen und andernfalls Rechtsstreitigkeiten angedroht. Vincent Gouttebarge, der Chefmediziner der internationalen Fußballspieler-Gewerkschaft FifPro, hat insgesamt 576 frühere Fußball-, Eishockey- und Rugbyspieler untersucht und festgestellt, dass die bei Kontaktsportarten unvermeidbaren Gehirnerschütterungen zu „mentalen Spätfolgen“ führen. Es gibt sogar eine eigene Kommission, die sich ausschließlich diesen Fragen widmet, nämlich die ‚International Consensus Conference on Concussions in Sports‘ (ICCCS), die eine Gehirnerschütterung definiert als „a Traumatic Brain Injury induced by Biomechanical Force“.

Alle Beteiligten suchen nach solventen Schuldnern, wenn es später tatsächlich zu Krankheitsbildern wie Depressionen oder gar Demenz kommt. In Frage kommen die Vereine, deren Verbände und deren Versicherer. Eine US-Class Action von Fußballprofis gegen die Fifa ist nur wegen deren fehlender Passivlegitimation und keineswegs wegen fehlender Erfolgsaussichten abgewiesen worden. Bei Sportarten mit Schutzausrüstung (Football, Eishockey) werden auch deren Hersteller in den Fokus geraten. Haftungsgrund ist einerseits die unterlassene Aufklärung über die gefährlichen Spätfolgen des Kontaktsports und andererseits das Fehlen eines wirksamen Schutzes vor Kopfverletzungen. „Handeln auf eigene Gefahr“ soll bei den ja meist sehr jungen Sportlern jedenfalls dann nicht vorliegen, wenn die Verletzungs- und damit die Erkrankungsgefahren überproportional groß sind. Ihren Ursprung haben diese Vorgänge in Untersuchungen der University of California und des Cefn Coed Hospitals in Swansea. Hier wurden bei älteren Profis von Kontaktsportarten Hirndeformationen wie bei Boxern festgestellt.

Die Boston University hat bei 110 von 111 Gehirnen verstorbener Footballspieler die degenerativ-neurologische Erkrankung CTE (Chronische traumatische Enzephalitis) diagnostiziert. Und eine in ‚The Lancet‘ veröffentlichte Langzeit-Studie der Washington University belegt, dass schon eine einzige Gehirnerschütterung das Demenzrisiko um 17 Prozent erhöht. Bei einer „Traumatic Brain Injury“ (TBI) steigt es sogar auf durchschnittlich 24 Prozent. Je jünger der Betroffene, desto höher das Risiko: bei 20-Jährigen liegt der Risikofaktor bei 63 Prozent. Die amerikanische Football-Liga NFL hat sich vor diesem Hintergrund zur Zahlung von rund 1 Mrd. Dollar (850,5 Mio. Euro) verpflichtet, die über die nächsten 65 Jahre an frühere Spieler ausgekehrt werden soll. 100 Mio. Dollar sind bereits geflossen. Ob dafür Deckung aus der Haftpflichtversicherung besteht, wird gerichtlich geklärt, der Rechtsstreit dauert an. Der Fragen gibt es viele, sie reichen vom Zeitpunkt des Eintritts des Schadenfalls („Occurrence“) über dessen Vorhersehbarkeit bis hin zur richtigen Allokation der Schäden. Die National Hockey League (NHL) sieht sich mit vergleichbaren Forderungen konfrontiert und auch zahlreiche Profifußballer machen die vielen Kopfbälle, die sie während ihrer Karriere vollzogen haben, für das erhöhte Risiko einer späteren Demenzerkrankung verantwortlich.

Die Gefahr, zu erkranken, soll bei Kontaktsportlern um zwei Drittel höher liegen als bei der inaktiven Bevölkerung. Aber über bloße Vermutungen, dass die Gehirnerschütterungen und die Spätsymptome kausal verknüpft sind, geht die Beweisführung bislang nicht hinaus. Um einen echten Kausalitätsnachweis zu führen, müsste man die Gehirne der einzelnen betroffenen Spieler direkt untersuchen, was aber aus naheliegenden Gründen erst post mortem möglich ist und dann ist es zu spät. Einer der englischen Fußballweltmeister von 1966, George Cohen, 77, hat sein Hirn der Wissenschaft vermacht, damit nach seinem Ableben die kausale Verknüpfung der Kopfbälle mit etwaigen Deformationen bewiesen werden kann, aber das prinzipielle Ergebnis steht ja nach den bisherigen Forschungsergebnissen ohnehin schon fest, kann aber den erforderlichen Einzelnachweis nicht ersetzen. Immerhin hat die US-National Soccer League ihre Regeln inzwischen so geändert, dass die Gefahr von Gehirnerschütterungen vermindert wird und im US-Kinder- und Jugendfußball dürfen angeblich nicht mehr als 7 Kopfbälle (pro Spiel und Spieler) ausgeführt werden.

Haftungsszenarien gehen weit über den Bereich des Profisports hinaus

Anstellungsverträge oder Verbandsstatuten im deutschen Profisport beinhalten keine Klauseln, die die Haftung für entsprechende Spätfolgen solcher während der Karriere erlittenen Verletzungen ausschließen, die Wirksamkeit solcher Ausschlussklauseln einmal unterstellt. Warnungen, die die Sportler vor Eintritt in eine Berufssportlerkarriere auf deren Spätfolgen hinweisen, sind unbekannt. Auch Akutmaßnahmen am Spielfeldrand werden gefordert, sind aber wegen der Schwierigkeiten bei der Diagnose immer noch selten. Insoweit bestehen beste Aussichten für eine spätere Haftung. Vereine und Verbände sollten intensiv erwägen, anders als bisher wirksam über die nicht unerheblichen Gesundheitsrisiken zu belehren. Auch wenn man die Gefahr besteht, dass niemand wirklich zuhört. Wenn ein bis dahin völlig unbekannter US-Collegespieler nach dem Wechsel in die FootballProfiliga in den ersten drei Jahren 7 Mio. Dollar garantiert bekommt – pro Jahr versteht sich – dann dürfte das von einer klein gedruckten Vertragsklausel ausgehende Warnpotential eher gering ausfallen. 

Entsprechende Haftungsszenarien gehen weit über den Bereich des Profisports hinaus. Die Problematik im Amateurbereich ist durchaus vergleichbar. Hier sind nicht nur die Vereine betroffen; der Freizeit- und Betriebssport steht ebenso im Fokus wie die Schulen. Bei allein rund 90.000 Sportvereinen nur in Deutschland findet sich ein riesiges Haftungspotenzial. Es wird dann nicht mehr – wie bisher – nur um die juristische Aufarbeitung von Akutverletzungen gehen, sondern der Sport selbst und die ihm immanenten gefährlichen Spätfolgen werden im Fokus stehen. Ob hier die regelmäßigen Haftungsausschlüsse in Vereinssatzungen wirksam sind, wäre im Einzelfall zu überprüfen – ebenso wie kommerzielle Veranstalter darüber nachdenken müssen, entsprechende Klauseln in ihren Verträge zu implementieren. Entsprechende Reaktionen der Haftpflichtversicherer auf diese Risiken sind absehbar, spätestens nach den ersten Haftungsfällen.

Autor: Theo Langheid