Bundesrat bestätigt Umsetzung der Richtlinie zur Kfz-Haftpflicht

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung zugestimmt. Damit gibt es keine Versicherungspflicht für zulassungsfreie Fahrzeuge wie Gabelstapler, Landmaschinen, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumer und andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.

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Kfz-Versicherer haben bei nachhaltigen Reparaturoptionen Luft nach oben

Kfz-Versicherer kommen dem Wunsch der Kunden nach umweltfreundlichen Optionen bei der Fahrzeugreparatur nicht nach. Das berichtet Schadenspezialist Solera in einer aktuellen Untersuchung. Nur gut ein Fünftel (22 Prozent) der deutschen Autofahrer wurde von ihrer Kfz-Versicherung über nachhaltige Vertragsoptionen informiert. Bei der Reparatur ihres Fahrzeugs hatte weniger als ein Viertel (24 Prozent) – europaweit immerhin knapp ein Drittel (32 Prozent) – die Wahl zwischen neuen und gebrauchten Teilen.

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GDV kritisiert Pläne zu neuem Kfz-Gesetz

Die Pläne der Bundesregierung zur Umsetzung einer europäischen Kfz-Richtlinie sorgen beim GDV für Unverständnis. Vorgesehen ist eine Versicherungspflicht für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Das könnte „hunderttausende Besitzer von Gabelstaplern, Landmaschinen, Aufsitzrasenmähern, Schneeräumern und anderen selbst fahrenden Arbeitsmaschinen vor Probleme stellen“, schreibt der Verband.

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Moritz Finkelnburg im Interview: „Grund für Hektik oder aggressives Wachstum besteht nicht“

Der große Wechselmonat in der Kfz-Versicherung rückt näher. Die Versicherer bereiten sich auf einen harten Kampf um den Kunden vor. Viele müssen den Gürtel enger schnallen. Und dennoch glaubt Moritz Finkelnburg, dass nicht alles über den Preis geht. Sein Unternehmen, der Karlsruher BGV, wirft mit „Service, attraktivem Tarif und extrem guter Schadenregulierung“ seinen Hut in den Ring. Auch in anderen Bereichen sorgt der Versicherer für Überraschungsmomente - wie aus dem Exklusiv-Interview hervorgeht.

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Kfz-Versicherer ziehen die Zügel an

Der Herbst in der Autoversicherung wird „heiß“. Fast alle Unternehmen, die Flotten betreiben, dürften für 2023 ein doppeltes Kündigungsrecht haben. Zum regulären bis zum 30. November tritt das außerordentliche Ausstiegsrecht bei Prämienerhöhung. Tatsächlich drohen deutliche Preissteigerungen wegen höherer Reparaturkosten. Schadenbelastete Flotten sollten jetzt Schadenverhütungsmaßnahmen ergreifen. Für Abhilfe können Versicherungsmakler sorgen, die das Geschäft digitalisiert haben.

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Robin Latz: „Die Kundenbedürfnisse am Markt ändern sich“

Die letzten Jahre waren gesellschaftlich in vielerlei Hinsicht turbulent, schreibt Friday-Deutschlandchef Robin Lutz in der Versicherungswirtschaft. „Das geht auch nicht spurlos an der Versicherungsbranche vorbei.“ Corona, Ukrainekrieg, Inflation und der Klimawandel belasten das Geschäft.

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Sachgeschäft: Kfz-Versicherer freuen sich auf 2023

Die deutschen Sachversicherer dürfen zuversichtlich auf das kommende Jahr blicken. Der Branchenausblick der Ratingagentur Fitch deutet darauf hin, dass die Unternehmen ihre Zeichnungsdisziplin beibehalten und Prämienwachstum vor allem im gewerblichen Bereich erzielen werden. Nachdem die Branche in diesem Jahr herbe Naturkatastrophenschäden hinnehmen musste, soll sich die versicherungstechnische Rentabilität 2022 verbessern.

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Ökosysteme und IT: „Die meisten vorhandenen Sensorikansätze der Versicherer wirken eher halbherzig“

Sensoren bilden die „Sinnesorgane“ für Anwendungsfälle des IoT und erbringen die digitale Erfassung der analogen Welt. Privatpersonen sowie Unternehmen setzen sie auf viele Arten ein – von Fitnesstracker über Rauch- und Wassermelder bis hin zur Produktionsüberwachung. Riesige Datenmengen entstehen, die bislang aber kaum genutzt werden. Ansätze zur Schließung von Lücken für Versicherer.

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