Urteil: „Spielerische Betätigung Zugsurfen“ gesetzlich unfallversichert

Geschieht ein Unfall am Arbeitsplatz, Kindergarten oder Schule besteht gesetzlicher Unfallschutz (GuV). Dasselbe gilt auf dem direkten Weg zum Arbeits- oder Schulplatz. Dass diese Regelung auch das sogenannte S-Bahnsurfen beinhaltet, überrascht dann aber doch, gerade wenn es sich offenbar um einen Überzeugungstäter handelt.
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