Beiträge zur VBG steigen zum ersten Mal seit zehn Jahren

Quelle: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Die Unternehmen müssen mehr an die gesetzliche Unfallversicherung bezahlen. Zur Entlastung der Unternehmen aufgrund der Coronavirus-Pandemie bietet die VBG Zahlungserleichterungen, wie Stundung und Ratenzahlung für die rückwirkend fälligen Beiträge an.

Die VBG ist ein Teil der sozialen Sicherung und wird mit dem Beitrag ihrer Mitgliedsunternehmen finanziert. Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung sind Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Entschädigung. Zudem liefert die VBG regelmäßig interessante Gerichtsprozesse, über die VWheute mehrfach berichtete.

Die VBG erwirtschaftet keine Gewinne und legt nach dem gesetzlich geregelten System der nachträglichen Umlagefinanzierung am Ende eines Kalenderjahres die Aufwendungen in Form von Beiträgen auf alle Mitgliedsunternehmen um. Erstmals seit zehn Jahren steigt der Beitragsfuß der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte. Er liegt bei 4,60 Euro für das Jahr 2019.

Volker Enkerts, VBG-Vorstandsvorsitzender: „Uns ist bewusst, dass die Coronavirus-Pandemie und die getroffenen Maßnahmen zu deren Eindämmung bei einer Vielzahl unserer Mitgliedsunternehmen zu einer angespannten Wirtschaftssituation führen. Aufgrund dieser besonderen Lage bieten wir als VBG Möglichkeiten zur Entlastung der Mitgliedsunternehmen in Form von Zahlungserleichterung für die Beiträge an, wie zum Beispiel Stundung und Ratenzahlung.“

Mehrere Gründe sind für diese Anhebung des VBG-Beitrags verantwortlich: Das wirtschaftliche Wachstum ist im vergangenen Jahr weiter zurückgegangen. Wie bereits erwartet wurde, hat sich dieses Abflauen der Konjunktur auch in den Entgeltsummen vieler Mitgliedsunternehmen der VBG niedergeschlagen. Das gelte unter anderem für die Branche Zeitarbeit, die als Konjunkturindikator gilt.

Steigende Kosten im gesamten Gesundheitssystem führten auch zu erhöhten Ausgaben in der Rehabilitation. Zudem sind durch die erfolgte Rentenanpassung in der Höhe von durchschnittlich 3,5 Prozent die Rentenleistungen weiter gestiegen, erklärt die VBG

Unabhängig davon gelte für zahlreiche Kleinunternehmen weiterhin der unveränderte Mindestbeitrag von 48 Euro pro Jahr.

Autor: VW-Redaktion

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