Ulrich Keunecke von KPMG-Law: „Ein Rückzug weiterer D&O-Versicherer ist denkbar“

Der Fall Wirecard war für die deutsche Finanzgeschichte und -aufsicht einschneidend. Wie die Aufseher gerieten auch die D&O-Versicherer bei dem Fall schnell an ihre Grenzen. Das hat Folgen für die Zukunft des Marktes, weiß Ulrich Keunecke, Partner und Leiter Versicherungsrecht bei KPMG Law. Ist eine D&O-Pflicht die ultimative Lösung?

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Neues Urteil: Kündigung wegen Minderleistung im Versicherungsvertrieb ist schwierig, aber möglich

Einem (angestellten) Vertriebsmitarbeiter kann wegen Minderleistung gekündigt werden. Warum das in der Versicherungswelt aufwendig, aber möglich ist, zeigt ein aktuelles Urteil. Wie Arbeitsrechtler und Versicherer die Situation bewerten, weiß VWheute.

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Montagskolumne von Linda Oppermann: Warum Staat und Branche sich trotz Entfremdung weiterhin brauchen
 Top-Entscheider exklusiv 

Sicher, planbar und renditestark – die zentralen Ansprüche deutscher Lebensversicherer an ihre Investments als magischer Dreiklang der Altersvorsorge. Um diese Ansprüche befriedigen zu können, konnten sich die Versicherer seit 150 Jahren auf ihre enge Partnerschaft zu Staat und Politik verlassen. Doch in letzter Zeit scheint das Verhältnis abzukühlen. Wie geht es weiter, fragt unsere VWheute-Kolumnistin und Juristin Linda Oppermann von KPMG Law. So viel sei verraten, sie hat eine Antwort.

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Vergütung von Aufsichtsräten: Das müssen Versicherer wissen

Wann ist ein Aufsichtsrat selbstständig? Das Bundesfinanzministerium hat zur Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern Stellung genommen. Der Hintergrund war ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach das Mitglied eines Aufsichtsrats entgegen bisheriger Rechtsprechung nicht als Unternehmer tätig ist, wenn es „aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko trägt“. Was das en Detail bedeutet, weiß KPMG Law.

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„Die Anpassung der Extrapolationsmethode des risikofreien Zinssatzes und die Berücksichtigung von Negativzinsen werden Folgen haben“. KPMG Law analysiert Solvency II-Anpassung

Solvency II wird komplexer. Die anstehende Überarbeitung des Regelwerks ist laut Eiopa nur eine Angleichung an die Marktbedingungen, doch tatsächlich werden die Regeln festgelegt, die die Lebensversicherung in den nächsten Jahr(zehnt)en bestimmen werden. Ulrich Keunecke und Frank Püttgen, Partner und Senior Manager bei KPMG Law, steigen tief in den Solvency-Maschinenraum hinab und erklären, was auf die Branche zukommt.

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