Neues Urteil: Kündigung wegen Minderleistung im Versicherungsvertrieb ist schwierig, aber möglich

Einem (angestellten) Vertriebsmitarbeiter kann wegen Minderleistung gekündigt werden. Warum das in der Versicherungswelt aufwendig, aber möglich ist, zeigt ein aktuelles Urteil. Wie Arbeitsrechtler und Versicherer die Situation bewerten, weiß VWheute.

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