Helfer in der Not: Dread-Disease-Versicherungen nah betrachtet

Quelle: Parentingupstream auf Pixabay

Das Konzept der Dread-Disease-Versicherungen wurde 1983 vom südafrikanischen Herzchirurgen Dr. Marius Barnard in Zusammenarbeit mit dem Versicherer Crusader Life entwickelt. Seit einigen Jahren schon wird es auch in Deutschland angeboten. Viele Vermittler sehen darin eine Konkurrenz für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Warum dies nicht der Fall ist, beschreibt Nürnberger-Vorstand Harald Rosenberger im Gastbeitrag für die aktuelle Ausgabe des E-Vertriebsmagazins Der Vermittler.

Die Zahlen sprechen für sich. Für das Jahr 2020 prognostizierte das Robert Koch-Institut 519.000 Krebsneuerkrankungen; geschätzte 220.000 Patienten hatten in 2020 einen Herzinfarkt erlitten und in ungefähr 270.000 Fällen wurde die Diagnose Schlaganfall gestellt. Eine steigende Lebenserwartung, aber auch veränderte Ernährungsgewohnheiten, Bewegungsmangel sowie ein regelmäßiger Alkohol- und Nikotinkonsum begünstigen arterielle Gefäßverschlüsse und damit einen Herzinfarkt, einen Schlaganfall und auch andere Organerkrankungen.

Für die Absicherung von schweren Krankheiten wird von einigen Lebensversicherungsgesellschaften eine Dread-Disease-Versicherung angeboten. Dieses Vorsorgekonzept wurde 1983 von dem südafrikanischen Herzchirurgen Dr. Marius Barnard in Zusammenarbeit mit dem Lebensversicherungsunternehmen Crusader Life entwickelt. Marius Barnard, Bruder des berühmten Prof. Christian Barnard, der mit der ersten Transplantation eines menschlichen Herzens in den medizinischen Olymp aufgestiegen war, hatte erkannt, dass viele Patienten nach einer erfolgreichen medizinischen Behandlung gesund, aber aufgrund einer hohen Beteiligung an den medizinischen Behandlungskosten finanziell ruiniert waren.

Über Kanada und Irland erreichte die Dread-Disease-Versicherung vor über 25 Jahren auch Deutschland. Viele Vermittler sahen – und sehen auch heute noch – in der Dread-Disease-Versicherung einen Wettbewerber der Berufsunfähigkeitsversicherung. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall. So erhält die versicherte Person aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Versicherungsfall eine monatliche Rente als (anteilige) Einkommensersatzleistung. Mit dieser monatlichen Rente können regelmäßig die Lebenshaltungskosten finanziert werden; aber mit der BU-Rente werden zumeist Leasing- oder Finanzierungsraten, zusätzliche Kosten für medizinische oder Behandlungsmaßnahmen, Gewinneinbußen von Freiberuflern und Selbstständigen nicht aufgefangen.

Während mit der ersten Dread-Disease-Versicherung gerade einmal vier schwere Erkrankungen abgesichert werden konnten, werden in den Versicherungsbedingungen aktueller Premiumtarife bis zu 55 versicherte Primärrisiken gelistet. Der Versicherungsschutz kann für Kinder und Jugendliche um weitere Krankheitsrisiken ergänzt oder mit Zusatztarifen um eine Absicherung von zusätzlichen Krankheiten mit einer geringeren Versicherungssumme erweitert werden. Allerdings lässt die Anzahl der versicherten Krankheiten keine abschließende Aussage über die Tarifqualität zu.

So sollten vor allem Krankheitsrisiken mit hohen Fallzahlen abgesichert werden. Auch die mögliche Vertragslaufzeit, die Höchstversicherungssummen und vor allem die Leistungsvoraussetzungen sollten im Rahmen einer vergleichenden Tarifbewertung auf den Prüfstand gestellt werden. Nachdem sich der Versorgungsbedarf von Kunden über die Versicherungsdauer verändern kann, sollte der Vermittler auch die Ereignisse, die dem Versicherungsnehmer ein Anrecht auf eine Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung garantieren, kritisch unter die Lupe nehmen.

„Die deutschen Gerichte fordern gebetsmühlenartig, dass Versicherungsbedingungen für einen durchschnittlichen Verbraucher verständlich formuliert werden müssen. Dies ist im Fall der Dread-Disease-Versicherung nun wahrlich keine leichte Aufgabe.“

Harald Rosenberger, Vorstand der Lebensversicherung AG

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung, für die es über Gesellschaftsgrenzen hinweg, einen Leistungsstandard gibt, finden sich in den Versicherungsbedingungen für die Dread-Disease-Versicherung teilweise sehr unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen, was am Beispiel des versicherten Risikos Schlaganfall verdeutlicht werden soll: Die Folgen eines Schlaganfalls können sehr unterschiedlich sein.

Während ein Großteil der Patienten mit Lähmungen und motorischen Defiziten belastet ist, kommt es bei anderen Patienten zu Einschränkungen des Seh- oder Sprachvermögens, zu Schluckbeschwerden oder auch zu Persönlichkeitsveränderungen. Diese motorischen, sensorischen oder auch Persönlichkeitseinschränkungen müssen nach den Versicherungsbedingungen führender Anbieter für einen Zeitraum von
mindestens drei Monaten ärztlich nachgewiesen werden. In den AVB einer Gesellschaft wird allerdings ein Zeitraum von drei Jahren benannt.

In der Vorsorgeberatung kann der Vermittler seinem Kunden eine Ergänzung einer Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitenversicherung um eine Absicherung von schweren Krankheiten mit einer Dread-Disease-Zusatzversicherung anbieten; ein Versicherungsschutz, der vor allem an Arbeitnehmer adressiert werden kann. Für Freiberufler und Selbstständige bietet die selbstständige Dread-Disease-Versicherung zumeist die bessere Vorsorgelösung, da eine Versicherungsdauer auch über das 67. Lebensjahr hinaus vereinbart werden kann. Vermittler sollten eine Absicherung von schweren Krankheiten routinemäßig beim Kunden ansprechen.

Veränderte Lebens- und Ernährungsgewohnheiten, der übermäßige Verzehr von Junkfood und Süßigkeiten, Bewegungsmangel und ein regelmäßiger Alkohol- und Nikotinkonsum begünstigen beispielsweise Bluthochdruck und Arteriosklerose und stellen damit hohe Risikofaktoren für einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall dar.

Autor: Harald Rosenberger, Vorstand der Lebensversicherung AG

Anmerkung der Redaktion: Mit dem Kompendium zur Dread-Disease-Versicherung wird der interessierte Vermittler von dem Autorenduo Alexander Schrehardt und Harald Rosenberger in das spannende Thema eingeführt. Vertragsgrundlagen und Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfall werden vorgestellt und bewertet. Checklisten helfen bei der Kundenberatung und der Einrichtung des Versicherungsschutzes. Das Buch „Dread-DiseaseVersicherung – Kompendium für Vermittler“ können Sie bereits jetzt im Shop unter www.vvw.de vorbestellen.

Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der aktuellen April-Ausgabe des E-Vertriebsmagazins Der Vermittler.

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