Allianz Schweiz betrachtet Knebelverträge für Kundenberater als „branchenüblich“

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Überhartes Vorgehen oder nur üblicher Usus? Wechselt ein Kundenberater von der Schweizer Allianz-Tochter zu einem anderen Versicherer, dürfen sie zwei Jahre lang keine bestehenden, potenziellen oder ehemaligen Kunden abwerben. Bei einem Verstoß müssen sie der Allianz gemäß ihren Verträgen pro Fall 2.000 Franken zahlen.

Wie das Schweizer Finanzportal Inside Paradeplatz berichtet, gelte dieses „Abwerbeverbot“ für Kunden „unabhängig“ davon, ob sich ein gekündigter Allianz-Berater selbstständig macht oder bei einem anderen Versicherer als Angestellter anheuert. „Insbesondere fällt auch die Abwerbung von Kundinnen und Kunden von der Arbeitgeberin zu einer Brokergesellschaft unter dieses Abwerbeverbot“, zitiert das Magazin aus einem entsprechenden Kontrakt.

Und das ist noch nicht alles: Diese Regelung gelte für „jeden einzelnen Fall“ – also „pro abgeworbene Kundin oder abgeworbenem Kunden“. Neben einer Konventionalstrafe in der Höhe von 2.000 Franken (etwa 2.100 Euro) verlangte Allianz zudem die halbe „Jahresprämie jedes abgeworbenen Vertrages“. „Weiterer Schadenersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten“, heißt es weiter.

Für die Allianz Schweiz scheint dieses Vorgehen durchaus normal zu sein: „Das Abwerbeverbot war in den bisherigen Verträgen bereits so. Es ist unverändert und das Vorgehen bei Kundenberatern, die das Unternehmen verlassen, ist branchenüblich“, wird ein Unternehmenssprecher zitiert. Zudem verzichte die Allianz Suisse „dafür bewusst auf ein Konkurrenzverbot. Ein Berater oder eine Beraterin betreut Kundinnen und Kunden der Allianz Suisse und ist Angestellter der selbstständig agierenden Unternehmer (Generalagent)“, heißt es weiter.

Autor: VW-Redaktion

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