Produkthaftung: AGCS sieht viele ungeklärte Risiken bei Elektroautos
Wenn es um Elektro-Autos geht, dann überschlagen sich die Befürworter nur allzu gern mit Lobpreisungen. Doch der Aspekt der Versicherbarkeit von Elektromobilität wird in der öffentlichen Diskussion aber noch weitestgehend außer Acht gelassen. Generell stellen die zunehmende Komplexität der Automobil-Lieferkette und die Abhängigkeit von Software- und Technologieherstellern die Industrie vor große Herausforderungen. Hans-Jörg Mauthe, CEO der AGCS Central & Eastern Europe, stellt vier große Produkthaftungsrisiken vor.
Besondere Aufmerksamkeit widmen unsere Experten dabei den schwierigen Fragen der Produkthaftung – also den Fragen, wie Hersteller und Händler haften, wenn beispielsweise bestimmte Komponenten des E-Autos zu Produktmängeln, Unfällen oder Schäden führen. Welche besonderen Risiken gibt es bei batteriebetriebenen Fahrzeugen im Falle eines schweren Unfalls? Müssen Insassen oder Rettungskräfte damit rechnen, dass Fahrzeugteile stromführend sind?
Bestehen Gefahren beim Austausch oder Aufladen der Batterien, wie ist die Entsorgung gelöst? Ebenfalls entscheidend ist die Frage, ob die Produktverantwortlichen – im Regelfall der Batteriehersteller und der Automobilhersteller sowie deren vielfältige Zulieferer – ihre sogenannten Verkehrssicherungspflichten eingehalten haben, sodass eine Gefährdung beim Betrieb des Fahrzeugs ausgeschlossen ist. Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor beherrscht die Automobilindustrie diese produkthaftungsrechtlichen Risiken aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung. Bei dieser neuen Technologie, die viele Start-ups auch als Chance für den Eintritt in einen für sie neuen Markt sehen, ist das anders.
Das Problem der Kombi-Bauteile und die Abhängigkeit von der Software
Im Einzelnen sehen wir vier relevante Produkthaftungs-Risiken: Erstens, bedeuten E-Autos eine Verstärkung der Bauteilkomponenten im Fahrzeugbau: Autos mit einem Verbrennungsmotor haben 90 Mal mehr bewegliche Teile als ein Elektroauto. Allein der Verbrennungsantrieb besteht aus 1.400 Teilen, ein Elektroantrieb nur aus 210. Kommen aber mehr Kombi-Bauteile für neue Anwendungen zum Einsatz, wird die Haftungsfrage zunehmend unübersichtlicher.
So lassen sich zwar die Komponenten für sich genommen ohne Weiteres versichern – Unklarheiten bestehen jedoch hinsichtlich der Art und Weise, wie zum Beispiel die verschiedenen Teile in der Batterie interagieren. Hier ist eine klare Abgrenzung von Verantwortlichkeiten zwischen den Beteiligten und die klare, unmissverständliche Leistungsbeschreibung der Bauteile daher unumgänglich.
Oftmals kommt es zu Zusagen über die Leistungsfähigkeit einer Komponente, die später nicht eingehalten werden können. Auch stellt sich die Frage, welches der beteiligten Unternehmen letztlich dafür Sorge tragen muss, dass die Antriebskomponente sich auch in das – zumeist schon bestehende – Gesamtsystem einfügt? Neben genauen technischen Leistungsbeschreibungen sind die Verantwortungsbereiche bis hin zur System- un Systemintegrationsverantwortung sowie mögliche Haftungsbegrenzungen rechtlich klar zu erfassen. Die Versicherer sind hierbei ein guter Sparringspartner, die Erfahrungen gerne teilen und bei rechtlichen Abgrenzungen behilflich sein können.
Ähnlich verhält es sich, zweitens, bei der zunehmend wichtigeren Software- und Datenrelevanz. Im Zuge der Weiterentwicklung von Elektrofahrzeugen werden diese immer stärker auf Daten, Sensoren und Software angewiesen sein, um Fahrzeugsysteme zu verwalten und das Fahren zu erleichtern. Einige Schätzungen gehen davon aus, dass Software in naher Zukunft bis zu 30 Prozent der Ausstattung eines Elektrofahrzeugs ausmachen wird, verglichen mit etwa zehn Prozent in einem heutigen Auto.
Die zunehmende Vernetzung wird diese Technologie aber auch anfälliger für Cybervorfälle machen, einschließlich der Bedrohung durch Hacker, Systemausfälle, Bugs und Störungen. Software-Updates beispielsweise können zu erheblichen Veränderungen des Risikos während der Lebensdauer eines Fahrzeugs führen. Als Versicherer sind wir durchaus besorgt darüber, wie ein Versagen bei der Installation von Updates oder ein fehlerhaftes Update die Sicherheit beeinträchtigen oder die Hardware beschädigen könnte. Es gab bereits Rückrufaktionen im Automobilsektor aus Gründen der Cybersicherheit.
Zunahme von Rückrufen
Sorgen bereitet, drittens, die Zunahme von Produktrückrufaktionen im Automobilsektor. Diese werden weiter zunehmen. Dies liegt nicht zuletzt an dem hohen Druck, unter dem Automobilhersteller stehen, um den Übergang zur Elektromobilität zu beschleunigen und die politischen Versprechen und Ziele zum Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen zu erfüllen. Die Kombination aus neuer Technologie, komplexen globalen Lieferketten, das wachsende Bewusstsein der Verbraucher, die Auswirkungen des wirtschaftlichen Drucks auf Forschung, Entwicklung und Produktion und die Eile, die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen zu befriedigen, sind eine gefährliche Mischung, die zu einer erneuten Welle an Produktrückrufen der schon heute stark betroffenen Automobilindustrie führen könnte.
Zur Erinnerung: Die Automobilwirtschaft leidet schon heute an Rekordzahlen bei Rückrufaktionen – und zwar sowohl in Fallzahlen als auch Kosten. Laut einer Studie der AGCS belaufen sich die durchschnittlichen Kosten für einen größeren Rückruf auf über 10,5 Mio. Euro, wobei die Kosten für einige große Rückrufe diese Summe bei weitem übersteigen. Die Automobilindustrie ist mit 42 Prozent ihrer Schäden die am meisten von Rückrufaktionen betroffene Industrie.
Die Frage der Batterielebensdauer
Ein viertes Produkthaftungsrisiko birgt die Gesamtlebensdauer der Batterien. Diese stellt für die Hersteller nach wie vor ein ernsthaftes Problem dar. Uns Versicherer treibt dabei vor allem die Sorge um, dass uns hinsichtlich der Lebenszeit von Batterien Daten aus der Praxis über den Alterungsprozess der Akkumulatoren – also darüber, wie schnell sie ihre Kapazität einbüßen – fehlen, um solche Garantieansprüche umfassend zu unterstützen. Das Risiko, dass die versprochenen Garantien für Batterien nicht eingehalten werden, wirft Haftungsfragen auf:
Wer ist verantwortlich, wenn Batterien nicht die gewünschte Leistung erbringen? Wie leicht können Komponenten demontiert und neu installiert werden? Angesichts der potenziell hohen Kosten birgt die Feststellung der Haftung möglicherweise auch Konfliktpotenzial für das Verhältnis von Zulieferer und Hersteller. Wenn die Gefahr besteht, dass Elektro-Batterien massenweise vor der Garantiezeit ausfallen, drohen den Autobauern erhebliche Konsequenzen.
Autor: Hans-Jörg Mauthe; Regional Managing Director für die Region CEE bei AGC.
Den vollständige Beitrag lesen Sie in der August-Ausgabe der Versicherungswirtschaft.
Wie inziwschen allen Baknnt ist, das die brennenden E-Autos eine enorme Gefahr darstellen. Schillme rist jedoch , das TEsla und andere die rücknahme Ihrer Brandherde verweigern, weil so gefährlich. Wer will noch mit einer tickenden Ebombe durch die Welt fahren? Wie gefährlich E-auto auf Schiffen sind haben wir auf dem PKW Transporter vor unserer Küste gesehen, keiner will auch nur auf so einem schiff mitfahrne, mit dem E-auto fahren, hier könnte man nicht einmal mehr weglaufen!! Die Versicherungswirtschaft ist hier aufgefordert, den VerScutz auszusetzen, weil die Gefahren an Leib un dLeben unüberschaubar sind.! Die Haftungsansprüche an alle Versci werden jetzt extrem werden, weil die Gefahr bekannt und bisher keine Verantowrtung übernommen wurde. E-auto sind gefährlich.