Corona und die Folgen: Die wichtigsten Fragen zur Betriebsunterbrechungsversicherung

BSV ist auch ein EIOPA-Thema. Quelle: Bild von Benedikt Geyer auf Pixabay

Wegen des Coronavirus müssen derzeit alle nicht lebensnotwendigen Geschäfte schließen. Ein wirtschaftliches Waterloo für die Betreiber. Dazu kommt, dass die Versicherer den Betroffenen die entstandenen Kosten nicht ersetzen wollen, kritisiert ein Anwalt. Der Autor Reinhard Keil, der im Verlag Versicherungswirtschaft ein Buch über die Betriebsunterbrechungsversicherung verfasst hat, stimmt der Kritik zu und widerspricht gleichzeitig. Zudem äußert er sich zur Zukunft der Sparte.

Wie immer steckt der Teufel im Detail. Bei Versicherungen sind das die Bedingungen, die den versicherten Bereich festlegen, die Höhe der Entschädigung beziffern und noch vieles mehr. In Zeiten des Coronavirus (COVID-19) sind die Bedingungen wichtiger als je zuvor.

Auch grundsätzlichen Aussagen müssen stets auf „der Grundlage des aktuellen Versicherungsvertrages und den konkret hinterlegten Allgemeinen Versicherungsbedingungen und vertraglich vereinbarten Klauseln geprüft werden“, erklärt Keil.

Grundsätzliche Aussagen sind  in Covid-19-Zeiten beispielsweise, dass die „Betriebsunterbrechungsversicherung stets an den Eintritt eines Sachschadens gebunden ist“. In dessen Folge wird der Leistungs- und / oder Produktionsprozess unterbrochen und es entsteht ein „nachträglicher Ertragsausfall“, erklärt Mr. Keil.

Die Schließung der nicht-lebensnotwendigen Geschäfte durch staatliche Anordnungen infolge der Corona-Infektion führt zwar zu einem Ertragsausfall in den betroffenen Unternehmen. Allerdings sehen die möglichen bestehenden Betriebsunterbrechungsversicherungen den Sachschaden als schadenauslösendes Ereignis vor. „Da dieser jedoch nicht eingetreten ist, greift eine abgeschlossene Betriebsunterbrechungsversicherung für den Ertragsausfall nicht“, erklärt Mr. Keil.  Dies wiederum bedeutet für die Versicherungsgesellschaften „keine Entschädigungspflicht und für ihre Kunden kein Entschädigungsanspruch“.

Wirklich keine Haftung?

Das ist eine klare Aussage. Haben die Kritiker recht, die nach den viel gelesenen Vorwürfen des Anwalts Knut Pilz bezüglich des mangelnden Entschädigungsenthusiasmus der Versicherer schrieben, dass der Beitrag zum Thema „polemische Werbung“ für den Anwalt sei?

Nein, denn der Teufel steckt im Detail. Herr Pilz schrieb von Betriebsschließungs- nicht Betriebsunterbrechungsversicherung. „Die Betriebsschließungsversicherung ist eine Sonderform der Betriebsunterbrechungsversicherung“ und beinhaltet die Zahlung von Entschädigungsleistungen für entgangene Erträge wegen der Unterbrechung der Leistungs- und Produktionsprozesse „durch den Eingriff stattlicher Behörden in Form einer angeordneten Betriebsschließung“, erläutert Mr. Keil. Das beinhaltet auch die Schließung im Rahmen des  Infektionsschutzgesetzes [IfSG].

Die „behördliche Schließungsanordnung infolge des CORONA-Virus stellt tatsächlich ein versicherbares Ereignis dar, dass gepaart mit den Festlegungen im IfSG per 01.02.2020 zur Entschädigungspflicht der Versicherungsgesellschaften führen könnte“, fasst Mr. Keil zusammen.

Doch auch an dieser Stelle sind die Details entscheidend. Inwieweit die bestehenden Versicherungsverträge tatsächlich eine Entschädigungspflicht der Versicherungsgesellschaften nach sich ziehen ist „von Fall zu Fall zu prüfen“, erklärt der Autor Keil.

Die Aussage kann direkt in der Praxis bestätigt werden, die Ergo war eine der Gesellschaften, die von Pilz beschuldigt wurden, sich vor ihrer Erstattungspflicht in der Betriebsschließungsversicherung zu drücken. Das Unternehmen wollte prüfen und schreibt aktuell: “ Eine pauschale Stellungnahme ist uns leider nicht möglich, da es immer eine Einzelfallentscheidung ist, die vom gewählten Versicherungsprodukt abhängt.“ Die Ergo bestätigt also Mr. Keils Einschätzung, dass eine Entschädigungspflicht der Versicherungsgesellschaft „von Fall zu Fall zu prüfen“ ist.

Betriebsunterbrechungsversicherung
Reinhard Keil
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Nachfrage nach Schutz wird steigen

Die Versicherer sind in der Krise vorsichtig, auch bei der Annahme neuer Risiken. Die Nachfrage nach Erweiterung der vertraglichen Vereinbarungen zum Deckungsumfang in den Betriebsunterbrechungs- und Betriebsschließungsversicherungsverträgen bzw. dem Abschluss neuer diesbezüglicher Versicherungsverträge sei vorhanden, erklärt Mr. Keil. Aktuell würden jedoch keine Anträge für diese Art der Versicherungsverträge angenommen – es bestehe „ein Annahmestopp“.

Auch nach Corona und wahrscheinlich großen Schadenzahlungen hält der Autor die Versicherung für wirtschaftlich. Die Kalkulation der Kosten für den Risikotransfer erfolge aus der Sicht der Versicherungsunternehmen stets vor dem erwerbswirtschaftlichen und der Organisation einer kollektiven Risikoübernahme. Je mehr Versicherungsnehmer sich für eine bestimmte Risikoabsicherung interessieren, dafür Versicherungsverträge abschließen und somit Versicherungsprämie in einen „Schadenfonds“ einzahlen, umso kalkulierbarer wird das Risiko für den Risikoträger, erklärt Mr. Keil.

Von mehr Verträgen ist auszugehen, denn der Eintritt von Versicherungsschäden, egal welcher Art und egal ob der Schaden im eigenen oder fremden Unternehmen entstand, schärft “ stets das Risikobewusstsein der handelnden und leitenden Personen“. Der Volksmund sagt dazu: „Aus Schaden wird man klug“.

Die Zukunft der Betriebsausfallversicherung

Wie Unternehmen ihre Risiken für Betriebsausfall bewerten können, Stichwort Risikomanagement, wie ein Vermittler eine umfassende Beratung zum Thema gewährleistet und welche Gefahren jenseits von Covid-19 am relevantesten sind, ist einem VWheute-Beitrag in der nächsten Woche vorbehalten, also der Zukunft.

Die Zukunft der Betriebsausfallversicherung ist nach Ansicht von Mr. Keil unter anderem eine stärkere Fokussierung des Risikomanagements in den Unternehmen, insbesondere infolge der Ausweitung der Cyberkriminalität, der Zunahme der technischen Komplexität der Fertigungssysteme sowie der Zunahme der Naturkatastrophen und der Klimaveränderung – zum letzten der genannten Punkte werden auf VWheute in der kommenden Woche Beiträge erscheinen.

Die Trends in der Risikoabsicherung sind immer von aktuellen Schadenereignissen beeinflusst, dies ist aber „immer eine Reaktion im zeitlichen Nachhinein“, erklärt Mr. Keil und schließt: „Wichtiger erscheint, die Betreuung der Unternehmen durch die Versicherungsvermittler und Versicherungsberater, verstärkt auf die Absicherung der Betriebsunterbrechungsrisiken auszurichten.“

Offensichtlich hat dies die Restaurantkette Vapiano nicht getan. Das Unternehmen hat sich für zahlungsunfähig erklärt, dass Coronavirus war augenscheinlich zu viel für die bereits angeschlagene Gruppe.

Buchtipp: Betriebsunterbrechungsversicherung von Reinhard Keil.

Autor: Maximilian Volz

9 Kommentare

  • Als am 12.07.1984 im Raum München ein sehr großes Hagelunwetter erhebliche Sachschäden verursachte, war Hagel noch keine Standarddeckung. Der Versicherungsschutz erfolgte über eine zu vereinbarende Klausel. Dennoch erklärten die Versicherer am nächsten Tag, alle Schäden zu regulieren.

    Daran sollten sich die Versicherer vielleicht ein Beispiel nehmen.

  • In diesen Zeiten zeigen die Versicherer deutlich auf, was ihre Versicherungsbedingungen im Ernstfall wirklich taugen und wem die Versicherung wirklich Nutzen bringt… Ich bin gespannt, wie die Bedingungen, die Annahmepolitik sowie die Preisgestaltung nach der Corona-Krise aussehen werden.

  • Es würde den Versicherungsnehmern sicherlich helfen, wenn man bei den Begriffen deutlich differenziert. Denn Versicherungsprodukte sind häufig komplex, Leser mit unterschiedlichen Begriffen zu verwirren, macht es nicht einfacher. Nachdem zunächst in diesem Artikel richtigerweise zwischen Betriebsschließungsversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung differenziert wurde, wird im letzten Abschnitt nun von der Betriebsausfallversicherung gesprochen.
    Auch hat die Insolvenz von Vapiano weder mit der Betriebsschließungs- noch der Betriebsunterbrechungsversicherung zu tun, da ein Einbruch der Nachfrage – ohne behördliche Anordnung – weder mit der Einen noch der Anderen zu tun hat, sondern schlichtweg betriebswirtschaftliche Gründe vorliegen.
    Gerade in einem auf Versicherung zugeschnittenen Format, sollte ein bisschen mehr Fokus auf präzise Ausdrucksweise und sauber recherchierte Zusammenhänge gelegt werden.

  • Maximilian Volz

    Sehr geehrter Herr Brenner,

    danke für ihre Kritik, ich freue mich, wenn sie jemand mit meinen Texten auseinandersetzt.

    Im letzten Abschnitt habe ich mich tatsächlich auf die Betriebsausfallversicherung konzentriert, da es der wesentliche Aspekt des Textes war und die „die Betriebsschließungsversicherung nur eine Sonderform der Betriebsunterbrechungsversicherung“ ist, wie der Autor erklärt. Meiner Meinung nach würde ein Doppelfazit den Text unnötig aufblähen, aber das kann sicherlich auch anders bewertet werden.

    Dass bei Vapiano bereits eine Vorschädigung vorlag und Corona dann das „I-Tüpfelchen“ war, steht sinngemäß im Text. Ähnliches schreibt beispielsweise das Handelsblatt.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und freue mich auf weitere Anmerkungen zu Texten in der Zukunft.

    Bleiben Sie uns treu.

    Ihr
    Maximilian Volz

  • Immer dasselbe. Vorneweg heißt es „brauch ich nicht“, „ist zu teuer“, „hier wird über Angst verkauft“ und danach wird sich beschwert, dass die Versicherung nicht leistet. Jeder, der sich schon mal seine Haftpflichtversicherung auf einem Vergleichsportal zusammengeklickt hat, weiß wovon ich rede.

    Und dann immer das Anspruchsdenken: ich wechsle jährlich meine Versicherungen um die günstigste zu haben und verteil sie über alle möglichen Gesellschaften und dann erwarte ich, dass jede einzelne mich so kulant behandelt, wie jahrelang treue Kunden, die der Gesellschaft ihr komplettes Vertrauen entgegengebracht haben.

  • Lieber Herr Daffner, ein Einzelereignis lokaler Bedeutung ist für Versicherungen möglicherweise kulanterweise zahlbar. Aber die geforderte Kulanz heißt ganz klar: Sie fordern eine Leistung ohne dass die Entschädigten dann vorher einen Versicherungsbeitrag gezahlt haben! Niemand würde zum Bäcker gehen und sagen, ich kaufe hier seit zwanzig Jahren, jetzt erwarte ich mal für ein Jahr die Brötchen umsonst. Genau das steckt aber hinter den Kulanzforderungen. Was würden Sie denn Ihrem Arbeitgeber sagen, wenn der sagt: Ich zahle dir schon Jahre lang Gehalt als Lagerhelfer, jetzt erwarte ich mal kostenlos Ihren Einsatz als Erntehelfer. Seh’n Se… 😉

  • Lieber Herr Volz, die von V.Brenner geäußerte Kritik bezog sich auf die Gleichstellung bzw. darauf, dass Sie zwei Begriffe synonym verwendet haben: Betriebsunterbrechungsversicherung und Betriebsausfallversicherung.

  • Lieber Herr Müller,
    vielen Dank, dass Sie mich richtig verstanden und eine Klarstellung geschrieben haben.
    Ergänzend möchte ich Herrn Volz noch (mal) erklären, warum das Vapiano Beispiel hinkt: die Ursache, damit eine Deckung greift, muss versichert sein. Im Fall der Betriebsschließungsversicherung die behördliche Anordnung und im Fall der Betriebsunterbrechungsversicherung der auslösende Sachschaden. Beides lag zum Zeitpunkt der Insolvenz bei Vapiano aber nicht vor. Dementsprechend hätte auch eine verstärkte Absicherung nichts gebracht, sondern im Zweifel nur die Kosten erhöht, womit die Argumentationskette inkorrekt ist.
    Mein Punkt ist: eine akkurate Darstellung hilft, Verwirrungen rund um das Thema Versicherungen zu reduzieren. Und das erwarte ich von einem Medium, welches „Versicherungswirtschaft heute“ heißt.

  • Maximilian Volz

    Sehr geehrte Herren Brenner und Müller,

    ich dachte, ich hätte mich im Artikel klar ausgedrückt, aber wenn sie sich so einig sind, ist mir das wohl nicht gelungen. Ich gelobe Besserung.
    PS: Morgen erscheint der angekündigte II. Teil zum Thema.

    Mit freundlichen Grüßen

    Maximilian Volz

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