„25 Monate Sozialpädagogikstudium sind keine Basis für Rentenpläne“

Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

„Es liegt an den Menschen selbst.“ Das ist die Kernbotschaft der bAV-Konferenz 2019 von Willis Tower Watson (WTW). Multi-Carrier-Ansätze, Benefits, Prozessoptimierung, alles schön und gut. Aber der Sparer müsse „fünf bis sieben Prozent des Bruttoeinkommens sparen, um ein Nettorentenniveau von 70 Prozent zu halten“, brachte es der Keynote-Sprecher Bernd Raffelhüschen den Sachverhalt auf den Punkt.

Die bAV ist sicherlich ein gutes Vehikel, allerdings auch sehr komplex. Das ist nicht nur für die Arbeitgeber frustrierend, sondern auch für die Arbeitgeber. Im lockeren Plausch während der Mittagspause erklärten zwei hochstehende Personen von Siemens und Rheinmetall, dass es schwierig ist, die Mitarbeiter über die eigenen Leistungen im Rahmen der bAV aufzuklären, ohne dabei die Grenzen zur Beratung zu übertreten. „Wir sagen unseren Mitarbeitern was sie an Leistung inklusive Zusatzbausteinen bekommen, ob sie darüber hinaus allerdings weiter absichern sollten, erklären wir nicht. Die Angst vor, möglicherweise rechtlich bedeutenden, Fehlern ist auch bei den Arbeitgeber spürbar.

Dabei haben Arbeitgeber im Bereich bAV einen enormen Vertrauensvorsprung, selbst die als besonders kritischen Millenials sehen die betriebliche Absicherung als guten Weg. Erstaunliche 43 Prozent der Millenials nennen die Bereitstellung einer bAV als einen Grund für ihre Arbeitgeberwahl-Wahl, wie Wilhelm-Friedrich Puschinski, Leiter General Consulting Retirement Deutschland, bei Willis Tower Watson in einem der zahlreichen und gut frequentierten Workshops erklärte. Die Millenials finden die Bereitstellung seitens der Arbeitgeber wichtig, aber kümmern wollen sie sich nicht. „Ich will mitreden aber nicht handeln“, fasst Kirsten Koslowski, bAV-Expertin bei WTW die Haltung vieler Millenials zusammen.

Das ist aber offenbar keine reine Millennials-Einstellung, wie die beiden Herren von Siemens und Rheinmetall berichten über alle Altersgrenzen hinweg ähnliches. Eine gute bAV ist abwärtskompatibel zwischen den Generationen, verfügt aber über eine individuelle Ansprache, fasst Koslowski die Anforderungen an die Arbeitgeber zusammen. Das ist nicht zu stemmen, argumentierte ein Teilnehmer des Workshops, denn schließlich müssten auch rechtliche Vorschriften eingehalten werden, womit er sicherlich richtig liegt.

Ein transparentes und gleichzeitig hochwertiges Produkt, dass flexibel und natürlich zum neuen Arbeitgeber transportabel ist, das wollen die bAV-Kunden. Ist das von den Anbietern zu viel verlangt, schließlich müssen sich diese doch schon bereits mit den Niedrigzinsen herumschlagen. Diese Ausrede lässt Professor Raffelhüschen nicht gelten. „Wer heute über Niedrigzinsen jammert, der hat früher Fehler gemacht“, rüffelt Raffelhüschen die Branche. Ein „Realwert von fünf Prozent“ sei ohne weiteres möglich.

Dennoch hat er auch Verständnis für die bAV-Anbieter, denn das Gesetz zwinge zum Kauf von Staatsanleihen, denn ansonsten würde der Staat „diese Papiere nicht losbekommen“. Die private und auch betriebliche Altersvorsorge hätten das Umlageverfahren teilweise nur verbrieft – „eine wirkliche Kapitaldeckung ist das nur bedingt“. Dennoch sieht der Professor das Geld lieber in den Händen der Anleger oder der Branche. „Politikern die Aufsicht über Geld zu geben, ist wie einem Hund zwei Knochen hinzulegen und diesen zur Mäßigung zu mahnen“, flachst Raffelhüschen. Deutschland sei der Weltmeister im Nichtbezahlen von Staatsschulden, ein Hinweis auf längst vergessene und dunkle Tage der deutschen Geschichte.

Autor: Maximilian Volz

Ein Kommentar

  • Alle stakeholder im Land tragen die Schuld für den miserable Zustand. Politik die wohlwissend eine Gehalt-Umwandlung (Verzicht auf ein Teil des Gehaltes) als eine echte bAV „verkauft“, handelt fahrlässig, schont vordergründig die Arbeitgeber. Wieso?

    Mit niedrige Lohnpolitik ist niemand geholfen, jetzt nicht und auch im Rentenalter nicht. Aus nichts kommt nicht. Man kann ignorieren. Aber wie lang noch?

    Die Schweiz führte bereits Mitte der 80er Jahren eine Pflicht 2. Säule (= bAV). Neben der bis dahin bereits und heute immer noch, von alle Bürger finanzierte, 1.Säule (AHV). Diese CH- Pflicht 2.Säule ist Gehaltsabhängig, jedoch keine Gehaltsumwandlung! Haben die Schweizer Arbeitgeber dadurch ihre Konkurrenzfähigkeit eingebüßt? Nein, das haben Sie nicht. Eine wohlhabendes Land kann und muss höhere Löhne vertragen. Zu Lasten der Gewinn.

    Dank deutsche Politik und der Mitbestimmende Gewerkschaften, ist Deutschland, jedoch eine billig Lohn Land, wo ohne H4, Aufstockung und vieles mehr…. und Tafel, zunehmende für Bürger immer schwieriger wird. Davon haben Menschen zurecht Angst. Es ist kein Wunder, dass die Atmosphäre rauer geworden ist.

    Was wir brauchen ist eine mutige und Kreative, out of the Box Denkende Politik. Ohne angemessene Löhne gut zum Leben und sparen fürs Alter, kann selbst heute (noch) reiches Deutschland auf die Dauer nicht stark bleiben. Eine Pflicht bAV für alle ist, tatsächlich alternativlos.
    Kim J Singh
    International bAV Experte (I.R.)

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