GDV: Entlastung bei Kfz-Unwetterschäden
Bundesweit wurden im vergangenen Jahr rund 190.000 Schäden an Kraftfahrzeugen gemeldet, die unmittelbar auf Naturereignisse zurückzuführen sind. Bildquelle: WikimediaImages auf Pixabay.
Die deutschen Kfz-Versicherer blicken auf ein schadenarmes Jahr 2025 zurück. Wie aus aktuellen Daten hervorgeht, sind die Aufwendungen für Schäden durch Naturgefahren im Vergleich zum Vorjahr stark gesunken. Insgesamt leisteten die Versicherungsunternehmen Entschädigungszahlungen in Höhe von rund 650 Millionen Euro. Damit halbierte sich die Summe nahezu gegenüber 2024, als Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmungen die Branche noch mit etwa 1,2 Milliarden Euro belastet hatten.
Bundesweit wurden im vergangenen Jahr rund 190.000 Schäden an Kraftfahrzeugen gemeldet, die unmittelbar auf Naturereignisse zurückzuführen sind. Trotz dieser positiven Entwicklung mahnt der GDV zur Vorsicht. „Der Rückgang darf nicht überbewertet werden“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. „Ein einziges schweres Unwetter in einer Region kann die Schadenbilanz schnell drehen.“
Die statistische Entlastung spiegelt sich zudem nicht flächendeckend wider. Während viele Landesteile von schweren Wetterereignissen verschont blieben, verzeichneten insbesondere Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen weiterhin ein hohes Aufkommen an Unwetterschäden an kaskoversicherten Fahrzeugen.

Die Branche wertet den milden Witterungsverlauf des Jahres 2025 lediglich als temporäre Ausnahme. Experten beobachten langfristig eine Zunahme von Naturgefahren. Faktoren wie ein Trend zu heftigeren Wetterereignissen, eine wachsende Fahrzeugdichte sowie die fortschreitende Bebauung lassen für die Zukunft wieder steigende Schadenzahlen erwarten.
In Bezug auf die Absicherung gilt weiterhin: Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung werden ausschließlich durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Ein wesentlicher Aspekt für Versicherungsnehmer ist hierbei, dass sich solche Elementarschäden nicht negativ auf den individuell erarbeiteten Schadenfreiheitsrabatt auswirken. Fahrzeughalter, die lediglich über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen, erhalten bei wetterbedingten Beschädigungen keine Erstattung und müssen die Reparaturkosten vollständig eigenständig tragen.
Insgesamt sind die Kosten für die private Pkw-Haltung in Deutschland zuletzt deutlich stärker gestiegen als die allgemeine Inflationsrate. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, verteuerten sich Waren und Dienstleistungen rund um das Kraftfahrzeug im März um 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Im gleichen Zeitraum lag der Anstieg der allgemeinen Verbraucherpreise mit 2,7 Prozent niedriger.
Als Preistreiber erwies sich der Ölpreisschock infolge des Konflikts mit dem Iran, der die Kraftstoffpreise für Benzin und Diesel massiv unter Druck setzte. Über die Energiekosten hinaus verzeichneten die Statistiker jedoch auch bei den Ausgaben für Versicherungen sowie für Reparatur- und Inspektionsleistungen signifikante Zuwächse im Vergleich zum Vorjahr.
Autor: VW-Redaktion
