Makler muss Kunden für Beratungsfehler entschädigen

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Makler leben manchmal gefährlich. Kommt es infolge fehlerhafter Versicherungsberatung zu finanziellen Nachteilen, können sie haftbar gemacht werden. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Arnsberg unter dem Aktenzeichen 3 S 66/23.
Im verhandelten Fall, über den die Deutsche Presseagentur berichtet, hatte ein Kunde seine Maklerin beauftragt, einen kostengünstigeren Tarif für seine private Krankenversicherung zu finden – ausdrücklich unter der Voraussetzung gleichbleibender Leistungen. Die Maklerin empfahl einen Wechsel, den der Kunde vollzog. Erst fünf Jahre später stellte sich heraus, dass der neue Tarif keine Wahlleistungen mehr enthielt, die zuvor Bestandteil des Versicherungsschutzes gewesen waren. Der Kunde wollte auf diese Leistungen nicht verzichten und musste deshalb erneut die Versicherung wechseln – zu erheblich schlechteren Konditionen.
Die Maklerin argumentierte, der Kunde hätte die Abweichungen bei Erhalt der neuen Versichertenunterlagen erkennen können und daher selbst Verantwortung für die späte Reaktion zu tragen. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und stellte fest, dass die Maklerin ihre Beratungspflichten verletzt habe. Dem Kunden sei es nicht zuzumuten gewesen, den neuen Vertrag eigenständig auf Abweichungen im Detail zu prüfen – insbesondere nicht, wenn ausdrücklich ein gleichwertiger Versicherungsschutz vereinbart war.
Die Richter betonten, dass der Kunde sich auf die fachliche Einschätzung des Maklers verlassen können müsse. Dass er die Tarifänderungen nicht sofort bemerkt habe, stelle keine grobe Fahrlässigkeit dar. Die Maklerin hätte aktiv und unmissverständlich auf geänderte Vertragsinhalte hinweisen müssen. Da dies unterblieb, ist sie zur Erstattung der Mehrkosten verpflichtet, die dem Kunden durch den erneuten Wechsel entstanden sind.
Das Urteil unterstreicht die weitreichenden Beratungspflichten von Versicherungsmaklern und verdeutlicht zugleich die potenziellen Haftungsrisiken. Für die Branche ist dies ein Signal, die Dokumentation und Transparenz in der Kundenberatung zu schärfen – auch zur Absicherung gegenüber möglichen Regressforderungen.
Was Makler tun sollten, um ihr Haftungsrisiko zu begrenzen, fragte die Versicherungswirtschaft im Sommer letzten Jahres den bekannten Versicherungsrechtler Norman Wirth. Seine Antwort: „Ich rate das, was eigentlich alle Maklerinnen und Makler sowieso schon tun: Leisten Sie qualifizierte Arbeit im Interesse und unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Kunden. Das Thema Haftung ist natürlich wichtig, aber es wird auch häufig überstrapaziert. Die Maklerschaft macht insgesamt einen super Job.“ Der Experte betont, in seiner anwaltlichen Praxis wenig Haftungsfälle zu erleben.
Autor: VW-Redaktion