Solvency-II-Komplexität: Senkung der Körperschaftsteuer belastet Versicherer

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Die am 11. Juli 2025 durch den Bundesrat beschlossene Steuerreform verspricht eine deutliche Senkung der Körperschaftsteuer. Der Satz soll ab 2028 bis 2032 sukzessive von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent reduziert werden. Die Aktuare von MSK warnen: Was für Unternehmen zunächst wie eine steuerliche Entlastung aussieht, bedeutet für Versicherer unter Solvency II mehr Berechnungsaufwand bei der Bewertung latenter Steuern.

Die vom Bundesrat am 11. Juli 2025 verabschiedete Steuerreform bringt eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer – und sorgt damit für Bewegung in der Versicherungsbranche. Der Satz soll zwischen 2028 und 2032 stufenweise von derzeit 15 auf 10 Prozent sinken. Auf den ersten Blick bedeutet das eine deutliche Entlastung für Unternehmen. Doch für Versicherer unter Solvency II führt die Reform schon heute zu zusätzlichen Herausforderungen bei der Berechnung latenter Steuern und der Bewertung der Eigenmittel, kritisiert MSK.

Ein ähnlicher Schritt war zuvor bereits in Österreich erfolgt: Dort senkte die Steuerreform 2022 die Körperschaftsteuer von 25 Prozent auf 24 Prozent im Jahr 2023 und weiter auf 23 Prozent ab 2024. In Deutschland wird der Effekt vor allem im aufsichtsrechtlichen Rahmen von Solvency II spürbar. Denn dort spielen Steuern eine doppelte Rolle: Zum einen fließen latente Steuern in die Bewertung der Eigenmittel ein – also Steuern auf künftige Gewinne oder Verluste. Zum anderen kann ihre Verlustausgleichsfähigkeit (Loss Absorbing Capacity of Deferred Taxes, LACDT) das Solvency Capital Requirement (SCR) mindern, sofern Versicherer nachweisen können, dass künftige Gewinne potenzielle Verluste steuerlich kompensieren.

„Bei der Bewertung latenter Steuern ist stets der Steuersatz maßgeblich, der zum Zeitpunkt der Realisation gilt“, erklärt Timo Schumm, leitender Berater bei Meyerthole Siems Kohlruss (MSK). „Das bedeutet: Auch wenn die Steuerreduktion erst in einigen Jahren greift, sind Unternehmen bereits jetzt gefordert, ihre Bewertungsansätze zu überprüfen und den Realisationszeitpunkt latenter Steuern realistisch abzuschätzen.“

Auswirkungen auf die Solvabilität

Zum Jahresende 2024 lag die durchschnittliche SCR-Bedeckung deutscher Kompositversicherer laut MSK bei 258 Prozent. Mit der Steuerreform verschiebt sich das Gleichgewicht zwischen latenten Steuern, Eigenmitteln und Kapitalanforderungen: Durch die geringeren Steuersätze sinkt der Wert latenter Steueransprüche, wodurch sich kurzfristig zwar die Eigenmittel erhöhen, das SCR jedoch infolge der reduzierten Verlustausgleichsfähigkeit ansteigt.

„Der Effekt auf das SCR überwiegt, sodass sich die Bedeckung insgesamt verschlechtert“, erläutert Lena Porschen, aktuarielle Beraterin bei MSK. „Mit dem für 2032 avisierten Steuersatz würde sich die marktweite Bedeckung auf 254 Prozent verringern – ein Rückgang um vier Prozentpunkte.“ In einem theoretischen Szenario ohne Ertragssteuern würde die SCR-Bedeckung laut MSK sogar auf 237 Prozent sinken. Das ist ein Minus von 21 Prozentpunkten.

Indes sind die Effekte nicht einheitlich negativ, schreiben die Aktuare. Versicherer mit einem im Verhältnis zur Verlustausgleichsfähigkeit hohen Passivüberhang könnten von der Steuerreduktion profitieren. Laut MSK steigt bei elf Gesellschaften die SCR-Bedeckung infolge der Reform um bis zu zehn Prozentpunkte. Bei 37 Unternehmen bleibt sie nahezu unverändert. Die Mehrheit – 128 Versicherer – verzeichnet hingegen einen Rückgang, teils um bis zu 26 Prozentpunkte.

„Die Berücksichtigung latenter Steuern unter Solvency II zeigt, wie detailliert das System inzwischen arbeitet. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die zunehmende Detailtiefe tatsächlich einen wesentlichen Erkenntnisgewinn liefert. Je feiner die Annahmen und Berechnungen, desto höher der Aufwand für Datenerhebung, Werthaltigkeitsnachweise und Modellpflege – es stellt sich die Frage, inwieweit dies die Steuerung von Versicherern wirklich verbessert“, so Porschen.

Autor: VW-Redaktion