EU unterläuft peinlicher Fehler bei der Offenlegungsverordnung
Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen Zweiten. Das weiß auch die Kommission der Europäischen Union und hat im EU-Amtsblatt eine berichtigte Version der Technischen Regulierungsstandards (RTS) zur EU-Offenlegungsverordnung veröffentlicht.