EU unterläuft peinlicher Fehler bei der Offenlegungsverordnung

Europarat in Brüssel Bildquelle: European Council

Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen Zweiten. Das weiß auch die Kommission der Europäischen Union und hat im EU-Amtsblatt eine berichtigte Version der Technischen Regulierungsstandards (RTS) zur EU-Offenlegungsverordnung veröffentlicht.

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