Provisionsdeckel greift nicht bei Risikolebensversicherung
Die Bundesregierung hat in Sachen Provisionsdeckel Klarheit geschaffen. Im Einzelfall liege es an der Ausgestaltung, doch generell falle eine Risiko-Lebensversicherung nicht unter den Provisionsdeckel, wird auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion festgestellt. Der BVK kritisiert die Versicherer, die bereits vorauseilend kürzten.