Urteil: Kfz-Versicherer muss nicht für Gesamtschaden durch abgewürgten Motor aufkommen

Wer zahl für einen Schaden, wenn der Motor abgewürgt wurde? Quelle: Bild von Peter H auf Pixabay

Den meisten von uns dürfte dies schon einmal passiert sein: Die Ampel springt auf Grün und man würgt den Motor ab. Wer kommt allerdings für den Schaden auf, wenn dadurch ein Unfall verursacht wird? Das Amtsgericht Berlin hat nun in dieser Frage entschieden.

Einer Frau war vor geraumer Zeit ein eben solches Missgeschick passiert. Als sie nach einer Rotphase der Ampel anfuhr, würgte sie den Motor ab – der Hintermann hatte allerdings nicht damit gerechnet und fuhr auf ihr Fahrzeug auf. Daraufhin forderte die Dame vom Kfz-Versicherer, dass dieser den Schaden des Unfallgegners in voller Höhe bezahlen sollte.

Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied allerdings, dass diese Forderung zu Unrecht bestehe (Az.: 113 C 245/21 V). So habe die Fahrerin ihr Fahrzeug laut Gericht nicht verkehrsbedingt abgebremst. Vielmehr sei ihr Auto deswegen abrupt zum Stehen gekommen, weil sie dessen Motor abgewürgt habe. Dabei habe es sich um einen eklatanten Fahrfehler gehandelt, so die Richter. Allerdings verwies das Gericht auch darauf, dass der Beklagte ein plötzliches Stoppen der Vorausfahrenden hätte nicht völlig ausschließen dürfen. Vielmehr habe er insbesondere bei einem Anfahrvorgang einen ausreichenden Abstand zu dem Fahrzeug vor ihm einhalten müssen.

Allerdings wollte das Amtsgericht der Forderung des Kfz-Versicherers nach der Schadenregulierung in einer markengebundenen Werkstatt nicht nachkommen. „Was den Versuch der Beklagten anlangt, die Klägerin auf die billigeren Preise einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt zu verweisen, kann sich das Gericht die ansonsten üblichen umfangreichen Ausführungen schlicht sparen. Denn die angepriesene Alternative ist deutlich über 20 Kilometer vom Wohnort der Klägerin entfernt. Es ist absolut unzumutbar, von einer Geschädigten zu erwarten, dass sie ihr verunfalltes Fahrzeug einmal quer durch die Stadt nach auswärts transportiert, sich dann mit dem öffentlichen Nahverkehr zurück quält und dann beim Abholen des hoffentlich dann gleichwertig reparierten Fahrzeugs sich der gleichen Tortur unterzieht“, so das Gericht.

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Bei diesem Urteil und der Wortwahl des Gerichtes drängt sich die Frage auf, ob das Gericht bei einem Herren auch so entschieden hätte. Der Gerichtsbericht scheint aus einem vergangenen Jahrhundert zu sein.

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