Versicherer erkämpft Gerichtsurteil: Amazon haftet bei Produktfehlern
Wenn man als Drittverkäufer seine Ware über den Online-Marktplatz Amazon verkaufen will, muss man eine Reihe von Rechten abtreten und eine Vermittlergebühr zahlen. Für defekte Produkte will Amazon jedoch nicht haften, da man weder Hersteller noch der Verkäufer sei. Ein US-Gericht in New Jersey entschied nun, dass der Online-Riese aber derart umfassend in den Zahlungs-und Abwicklungsprozess eingebunden ist, dass Kunden auch Schadenersatz von Amazon verlangen können.