Votum sieht Eiopa-Kehrtwende bei Nachhaltigkeitspräferenzen im Beratungsprozess

Die Zahl der Vermittler in Deutschland ist zum Jahresende 2022 zurückgegangen. Bildquelle: bertholdbrodersen auf Pixabay.

„Mit der Veröffentlichung von rechtlich unverbindlichen Hinweisen („Guidance“) rückt die Aufsicht von dem Vorhaben ab, europaweit verbindliche Vorgaben („Guidelines“) im Bereich der Abfragemethodik von Nachhaltigkeitspräferenzen setzen zu wollen“, erklärt Votum-Vorstand Martin Klein. Er sieht das als Erfolg der Verbands-Arbeit und lobt die Aufsicht als „erstaunlich flexibel“.

Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa hat am vergangenen Mittwoch Hinweise zur Integration von Nachhaltigkeitspräferenzen im Beratungsprozess veröffentlicht – noch im April hatte die Aufsicht einen Entwurf für verbindliche Leitlinien konsultiert. Dieses „ungewöhnlich deutliche Zurückrudern“ von Eiopa sei ein klares Signal an die Finanzbranche, glaubt Klein. „Die gerechtfertigte Kritik von Organisationen wie Votum wurde gehört“. Eiopa habe anerkannt, dass es „deutlich zu früh ist“, um eine „verbindliche Leitlinie zu formulieren“. Der Grund liegt laut Votum unter anderem in der noch nicht abgeschlossenen Regulierungsinitiative.

Zuschauende Aufsicht?

Mit den nun veröffentlichten Hinweisen möchte sich die Aufsicht laut Votum an der ‚Seitenlinie‘ positionieren und die Umsetzung der Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen ab August 2022 in der Praxis erst einmal beobachten. „Auch wenn die Hinweise noch zahlreiche diskussionswürdige Umsetzungsvorschläge beinhalten, so begrüßen wir diesen Sinneswandel doch ausdrücklich“, sagt Klein.

Eiopa sei bereit, die Entwicklung in der Praxis weiterhin zu beobachten und es sei angebracht, unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden ein zufriedenstellendes und befriedigendes Beratungserlebnis zu schaffen, das nicht zu einer „bürokratischen Horrorerfahrung verkommt“.

Autor: VW-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

19 − sechzehn =