Nachschlag des BMF zur Erleichterung bei der Bewertung von Pensionszusagen

Bundesfinanzministerium in Berlin. Quelle: Ilja C. Hendel

Mit Schreiben vom 2. Mai 2022 übernimmt das Bundesfinanzministerium die Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofes (BFH, Urteil XI R 42/18 vom 20. November 2019, BStBl 2020 II S. 271) zum Finanzierungsendalter von Pensionszusagen. Nun legt das BMF noch einmal nach.

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