Aktuare kritisieren handelsrechtliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen als „nicht sachgerecht“

Stefan Oecking ist Vorstandsvorsitzender des IVS. Bildquelle: IVS

Die Versicherungsmathematiker des Fachverbands IVS fordern den Gesetzgeber dazu auf, Pensionsverpflichtungen im Rahmen des Handelsrechts künftig anders bewerten zu lassen. Den Fachleuten schwebt ein konstanter Zins von 3,25 Prozent vor, mit dem die Verpflichtungen abgezinst werden sollen. Die aktuelle HGB-Zinskonzeption sei nicht sachgerecht, so die Kritik des IVS.

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