Neues BMF-Schreiben: Erleichterung bei der Bewertung von Pensionszusagen

Mit Schreiben vom 2. Mai 2022 übernimmt das Bundesfinanzministerium die Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofes (BFH, Urteil XI R 42/18 vom 20. November 2019, BStBl 2020 II S. 271) zum Finanzierungsendalter von Pensionszusagen. Das ist wichtig für die Bewertung von Pensionszusagen und für Jubiläumsrückstellungen. Für die Bewertung ist das eine positive Nachricht.

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