OLG Braunschweig: Kfz-Versicherer muss nicht bei „Nachtrunk“ zahlen

Ein Kfz-Versicherer muss nach einem "Nachtrunk" keine Leistungen erbringen. Bildquelle: Shutterbug75 auf Pixabay

Wenn ein Autofahrer nach einem Verkehrsunfall noch Alkohol konsumiert, ist der Kfz-Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit. Dies hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig entschieden. Dabei ging es um die Frage, ob der Kläger zum Zeitpunkt des Unfalls bereits alkoholisiert war oder erst danach getrunken habe.

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