Cyberangriff auf Teile der IT-Infrastruktur der Baloise Gruppe verübt

Basler Deutschland ist nach einem Cyberangriff für Kunden temporär nicht zu erreichen (Bildquelle: Baloise).

Vor zwei Tagen hat die Baloise eine Cyberattacke auf Teile der IT-Infrastruktur – hauptsächlich Systeme der Basler Deutschland – erkannt. Aufgrund der Abwehrmaßnahmen kommt es aktuell für Kunden und Mitarbeitende in Deutschland partiell zu Einschränkungen bei der Nutzung der Dienstleistungen und IT-Infrastruktur.   

Bei der Baloise wurde am 11. April ein Angriff auf Teile der IT-Infrastruktur erkannt. Der Versicherer hat nach eigenen Angaben hat auf den Angriff reagiert und innerhalb von kurzer Zeit „Gegenmaßnahmen“ ergriffen, um die Attacke abzuwehren. „Hierbei wurden die kompromittierten Systeme identifiziert und isoliert, was aktuell zu temporären Einschränkungen in Teilbereichen im gebundenen Vertrieb der Basler Deutschland führt“, erklärt das Unternehmen.

Im Zuge der Abwehrmaßnahmen könne es temporär zu weiteren Einschränkungen im Dienstleistungsverkehr mit der Baloise kommen. Zur Zeit geht der Schweizer Versicherer nicht davon aus, dass weitere Systembereiche isoliert werden müssen. „Nach aktuellem Kenntnisstand wurden keine Unternehmens- oder Kundendaten entwendet. Wir werden weiterhin alles tun um die Baloise und die Daten ihrer Kunden und Partner vor solchen Attacken zu schützen“, erklärt das Unternehmen.

Die Baloise gab sich im vergangenen einen neuen Anstrich. Konkret soll der Markenauftritt über alle Ländergesellschaften vereinheitlicht werden. Damit werden diese künftig alle den Namen ‚Baloise‘ tragen.

Cyber-Angriffe auf Versicherungsunternehmen sind in Deutschland kein Einzelfall. Die Haftpflichtkasse wurde im Juli 2021 Ziel eines kriminellen Cyberangriffs. Den Tätern gelang es, die hohen Sicherheitsstandards zu überwinden, einige Daten zu stehlen und Systeme zu verschlüsseln. Die betroffenen IT-Systeme wurden kurzfristig wieder hergestellt. Inzwischen sind alle notwendigen datenschutzrechtlichen Maßnahmen abgearbeitet. Bereits zu Beginn der Wiederherstellungsmaßnahmen hatte die Haftpflichtkasse erklärt, dass Sie auf Erpresserforderungen nicht eingehen wird und den Cyberangriff zur Anzeige gebracht.

Autor: VW-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

elf + vierzehn =