BSV: BGH-Entscheidung nimmt Vermittler aus der Haftung
Versicherungsmakler können aufatmen. Gewerbekunden, die eine Betriebsschließungsversicherung (BSV) abgeschlossen haben und Ansprüche aus Betriebsschließungen wegen der Corona-Pandemie gelten machen, werden kaum ihren Vermittler in Haftung nehmen können. Für die Versicherer sieht die Sache ganz anders und mitunter finster aus.