BSV: BGH-Entscheidung nimmt Vermittler aus der Haftung

Versicherungsmakler können aufatmen. Gewerbekunden, die eine Betriebsschließungsversicherung (BSV) abgeschlossen haben und Ansprüche aus Betriebsschließungen wegen der Corona-Pandemie gelten machen, werden kaum ihren Vermittler in Haftung nehmen können. Für die Versicherer sieht die Sache ganz anders und mitunter finster aus.

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