BSV: Nürnberger Gastronomen ziehen vor Gericht

Die Kaiserburg in Nürnberg. Quelle: Bild von Gerhard G. auf Pixabay

Die Debatte um die Betriebsschließungsversicherung (BSV) beschäftigt nun auch die Gerichte in der fränkischen Metropole Nürnberg. So klagt der Wirt der Albrecht-Dürer-Stube unweit der Nürnberger Kaiserburg um 42.000 Euro – eine Summe, welche der Versicherer unter Berufung auf die Versicherungssumme nicht zu zahlen bereit ist.

Laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR) geht es dabei um folgende Fragen: Wie ist der Versicherungsvertrag formuliert und zu verstehen? Zahlt eine Versicherung generell bei einer Betriebsschließung? Oder nur dann, wenn eine konkret im Versicherungsvertrag benannte Krankheit Hintergrund der Betriebsschließung ist? Das Problem: „Covid-19 ist in den bislang bekannten Versicherungsbedingungen eben nicht aufgelistet“, wird Gerichtssprecher Friedrich Weitner zitiert.

Im konkreten Fall des Nürnberger Gastronomen soll das Urteil der Berufungsverhandlung nun am 29. November fallen. Auch wenn das Gericht selbst bereits kaum Chancen auf Erfolg durchblicken ließ, gibt sich der betroffene Gastronom dennoch kampfeslustig: „Sie haben mit jemandem einen Vertrag geschlossen. Der wird vertragsbrüchig und lässt Sie im Regen stehen. Es geht auch um Recht haben und Recht kriegen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss. Auch nicht als ‚kleiner Gastronom‘ von einem multinationalen Versicherungskonzern“.

In der Vergangenheit haben die Gerichte bundesweit in dieser Angelegenheit durchaus sehr unterschiedlich entschieden. Zu einer einheitlichen Linie dürfte wohl erst mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) kommen.

Autor: VW-Redaktion

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