OLG Köln erklärt LV-Widerspruch für rechtmäßig

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Was muss ein Lebensversicherer im Falle eines Widerspruchs an seine Kunden zahlen? Das Oberlandesgericht Köln hatte jüngst in einem solchen Fall zu entscheiden. Das Urteil fällt zugunsten der Versicherungsnehmerin aus.

Im konkreten Fall hatte eine Versicherungskundin eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen. Am 6. Juli 2020 erklärte sie den Widerspruch ihrer Lebensversicherung. Der Versicherer berechnete daraufhin den Anspruch aufgrund des Widerspruchs. Laut einem Bericht des Online-Portals anwalt.de scheiterte jedoch die gütliche Einigung, als es zwischen den Parteien zum Streit über die konkrete Rückzahlungssumme kam.

Nachdem das Landgericht Köln zunächst gegen die Ansprüche der Klägerin entschieden hatte, stellte sich das OLG Köln nun auf die Seite der Versicherungsnehmerin. Laut Urteil vom 28. April 2023 (Az.: 20 U 261/21) müsse der Versicherer an der ausgesprochenen Bestätigung des Widerspruchs festhalten. Auf dieser Basis habe die Versicherungsnehmerin darauf vertrauen dürfen, dass der Widerspruch wirksam sei. Es sei insbesondere nicht erkennbar gewesen, dass die Abwicklung nur im Falle einer außergerichtlichen Einigung habe gelten sollen. Demnach muss der beklagte Versicherer der Kundin nun laut Urteil eine Summe von 13.600 Euro zahlen.

Autor: VW-Redaktion

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