Vollzug: Höchstrechnungszins sinkt zum Jahreswechsel

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Der Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt zum 1. Januar 2022 von 0,90 auf 0,25 Prozent. Die entsprechende Senkung wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ende März 2021 hatte das Bundesfinanzministerium eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht.

Diese Verordnung bedarf keiner Zustimmung des Bundestags, berichtet das Finanzmagazin boerse-online.de. Allerdings hätte die Verordnung besonders gravierende Folgen für neue Riester-Verträge, heißt es weiter. Die Branche fordere deshalb gleichzeitig eine Reform der Bedingungen für die staatlich geförderten Riester-Policen. Denn diese würden für Sparer und Versicherer sonst unattraktiv.

Eingezahlte Eigenbeiträge und staatliche Zulagen müssten demnach laut Bericht beim Riester-Modell zu 100 Prozent garantiert werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und bringe die Versicherer nun in die Bredouille. Wenn sie nur mit 0,25 Prozent Zins kalkulieren dürfen, fällt es ihnen schwer, das zu garantieren und zugleich ihre Kosten zu decken, die bis zu zehn Prozent der Beiträge ausmachen, so das Finanzmagazin weiter.

„Die Absenkung des Höchstrechnungszinses ist angesichts der Kapitalmarktentwicklung in isolierter Betrachtung nachvollziehbar. Erforderlich sind jedoch auch in sich stimmige Änderungen des gesetzlichen Rahmens. Denn viele Riester-Anbieter werden sich ab 2022 vom Markt zurückziehen, weil sie dann den vom Gesetzgeber verlangten 100-Prozent-Beitragserhalt unter dem neuen Höchstrechnungszins nicht mehr garantieren können. Das führt zu einer Defacto-Beerdigung der Riester-Rente.“

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

„Um diese negativen Folgen für die Altersvorsorge, auch in Teilen der betrieblichen Altersvorsorge, zu vermeiden, sollte die nun in dieser Legislaturperiode verbleibende Zeit zumindest für eine Teilreform, nämlich für eine Absenkung der 100-prozentigen Beitragsgarantien, genutzt werden“, kommentiert Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) begrüßt die Entscheidung zwar: „Dies darf aber nur der erste Teil eines gesamthaften Konzepts sein, um die kapitalgedeckte Altersvorsorge angesichts der anhaltenden Tiefzinssituation zukunftsfest zu machen“, betont der scheidende DAV-Vorstandsvorsitzende Guido Bader.

Dennoch erneuern die Aktuare ihre Forderung, doch noch in den kommenden Wochen mit einem geringfügigen gesetzgeberischen Eingriff das Garantieniveau bei den staatlich geförderten Vorsorgeprodukten zu senken. Nur so hätte die nächste Bundesregierung überhaupt noch die Möglichkeit, ausführlich über die Zukunft der Riester-Rente und der bewährten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu diskutieren.

„Denn ohne eine Abkehr von der 100-prozentigen Beitragsgarantie heute gibt es morgen am Markt vermutlich keine Riester-Rente und Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) mehr, über deren Ausgestaltung gesprochen werden kann“, unterstreicht Bader.

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Ein fürchterliches politisches Fiasko, das der SPD zu verdanken ist und ihrer Blockade bei Riester im Zuge der „neuen Ideologisierung“…

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