Schweizer Versicherungsombudsmann zieht Bilanz: Tausende BSV-Fälle und Rekordintervention

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Quelle: Bild von pasja1000 auf Pixabay

Leicht zunehmende Beschwerdeanzahl und ein Rekord an erfolgreichen Interventionen. Das berichtet der Schweizer Versicherungsombudsmann, Martin Lorenzon. Den Schwerpunkt der Anrufe betrafen  die „Epidemieversicherungen“. Es wurden Beschwerden zusammengefasst, um die Anzahl beherrschen zu können.

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 3.408 Anliegen und Beschwerden bearbeitet, eine Zunahme der Fallzahlen um 1,7 Prozent. Der Hauptschwerpunkt der Tätigkeit der Ombudsstelle lag „eindeutig bei den Epidemieversicherungen“. Insgesamt 2.939 Fälle konnten ohne Intervention beim Versicherer bzw. direkt mit den Versicherten oder Anspruchstellern erledigt werden. Zu einer Intervention beim involvierten Unternehmen führten 411 der 1.383 schriftlich unterbreiteten Beschwerdefälle, was eine Interventionsquote von nicht ganz 30 Prozent entspricht. Die Erfolgsquote der Interventionen betrug 77,1 Prozent, was einem Rekord entspricht.

Die Zahlen widerspiegeln „nur teilweise“, für wie viele Versicherte sich der Ombudsmann und sein Team im Coronajahr 2020 „erfolgreich eingesetzt“ hat. Angesichts der angespannten Situation im Frühling 2020 hat sich der Schlichter dazu entschieden, mittels „Sammel-Interventionen“ gütliche Lösungen zu suchen. So konnten „tausende weitere Versicherte“, vorwiegend aus der Gastrobranche, von der Arbeit der Ombudsstelle profitieren, ohne dass sie sich selbst  an den Ombudsmann wenden mussten.

Politik pro Versicherer?

Im Moment ist in der Schweiz eine Änderung der Befugnisse des Schlichters im Gespräch, wohl zuungunsten der Versicherten.

„Falls das Parlament dem Vorschlag des Bundesrats folgen und das Ombudswesen im Privatversicherungsbereich regulieren sollte, wären solch pragmatische Lösungsfindungen (wie in der BSV) künftig nicht mehr möglich“, schreibt Lorenzon. Die Ombudsstelle hätte weniger Spielraum, um in Krisen gütliche Lösungen zu erreichen. Bei einer Verrechtlichung des Verfahrens müsste sich immer jeder einzelne Versicherte an den Ombudsmann wenden, wenn er dessen Vermittlungsdienste in Anspruch nehmen möchte.

Die damit verbundene „Aufblähung der Bürokratie“ hätte bei Ereignissen mit vielen Betroffenen eine deutlich längere Verfahrensdauer als bisher zur Folge.

Autor: VW-Redaktion

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