Urteil: Wer nach Unfall nicht wartet und meldet, verliert den Kaskoschutz

Wie wird die Wechselsaison 2021?. Bild von Toby Parsons auf Pixabay.

Ausreichend warten, schnell melden: Wenn ein Autofahrer einen Unfall verursacht, muss er vor Ort verbleiben und den Schaden umgehend melden. Verpasst er das, verliert er seinen Kaskoschutz, stellt das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Beschluss klar.

Wenn ein Autofahrer einen Unfall verschuldet, kann die Kaskoversicherung die Leistung verweigern, „wenn der Fahrer den Unfallort verlassen und den Schaden nicht schnellstmöglich der Versicherung gemeldet hat“. Darauf habe das OLG Koblenz in einem Beschluss hingewiesen, erklärt der Jurist Florian Schmitt in einem Beitrag für Anwalt.de.

Zu eilig gehabt?

Der Fall ist schnell erzählt. Der Fahrer kollidierte ohne Fremdeinwirkung mit einer Leitplanke, verließ den Unfallort, begutachtete den Schaden auf einem Rastplatz und fuhr anschließend nach Hause. Die Schadenmeldung inklusive Reparaturkosten in Höhe von rund 22.200 Euro erfolgte vier Tage später.  Mit seinem Verhalten habe der Fahrer gegen zwei Regeln verstoßen. Zunächst wurde die Wartepflicht  nicht eingehalten, die sich aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung ergibt. Der Versicherte darf den Unfallort erst verlassen, „wenn alle Feststellungen getroffen werden konnten, die notwendig sind, um den Unfallhergang aufzuklären“.  Zudem wurde der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch verwirklicht.

Der Fahrer habe in der Summe weder die Vollkaskoversicherung unverzüglich informiert noch die Polizei verständigt, erklärte das Gericht und gab der Versicherung recht. Die Kaskokosten müssen nicht ersetzt werden. Zudem wies der Richter darauf hin, dass eine Berufung „keinen Erfolg verspreche“.

Autor: VW-Redaktion