Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung leistet auch bei Covid-19

Versicherer zahlen bei Covid-19 Erkrankungen und Impfschäden. Quelle: Bild von Pete Linforth auf Pixabay

Covid-19 ist für Versicherer eine Erkrankung wie jede andere. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Wer den GDV kennt, der weiß, dass solche Meldungen nicht aus blauem Himmel erscheinen.

Bereits in der Vergangenheit waren Gerüchte aufgekommen, die Branche würde Menschen mit Covid-Vorerkrankung in der Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) generell ablehnen oder nur mit horrenden Aufschlägen versichern. VWheute hatte den Gerüchten ein SCHLAGLICHT gewidmet und sie entkräftet. Der Hauptpunkt der Geschichte war die private Krankenversicherung, der GDV legt bei seiner Mitteilung den Schwerpunkt auf die BU.

„Sowohl beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen als auch bei der Leistungsprüfung unterliegt Covid-19 den üblichen Vorgaben des jeweiligen Versicherers. Diese werden von jedem Versicherer individuell festgelegt“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

In der Geschichte zur PKV schrieb die Debeka entsprechend: “Die endgültige Risikoeinschätzung erfolgt auf der Grundlage evtl. zurückgebliebener Folgen. Nach bisherigem Sachstand und heutiger Erkenntnis haben wir noch keinen Antragsteller, der positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, endgültig abgelehnt”. Ähnlich äußerte sich auch die Barmenia.

Und das Impfen?

Es ist unerheblich, welche Ursache eine gesundheitliche Einschränkung habe, erklärt der GDV. Eine Covid-19-Erkrankung nehme diesbezüglich keine Sonderrolle ein. In der Regel spiele auch der Impfstatus, z. B. in Bezug auf Grippeimpfungen oder die Grundimmunisierung, in der Gesundheitsprüfung keine Rolle. Dies trifft „auch auf Impfungen gegen Covid-19 zu“.

Eine Covid-19-Erkrankung führt auch nicht zur Leistungsfreiheit. „Liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor, leistet die Versicherung. Die Gründe der Berufsunfähigkeit spielen dabei keine Rolle. Sollte jemand aufgrund der Folgen einer Covid-19-Erkrankung oder der Folgen einer Impfung gegen Covid-19 berufsunfähig werden, leistet die Versicherung“, erklärt Asmussen.

Autor: VW-Redaktion

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