Ex-AIG-Chairman Greenberg verliert Klage gegen ehemaligen Staatsanwalt

Maurice Raymond „Hank“ Greenberg ist inzwischen 95 Jahre alt. Quelle: Asia Society / flickr / https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/

Was lange währt, wird endlich gut. Oder auch nicht. Jahrelang zog sich die Klage des ehemaligen American International Group (AIG) Chairman Maurice R. Greenberg gegen den ehemaligen New Yorker Staatsanwalt Eliot L. Spitzer. Nun wurde sie abgewiesen.

Der klagende Greenberg, Vater Chubb-CEO Evan Greenberg, warf Spitzer Kommentare und Aussagen vor, die dieser zu seiner Zeit als New Yorker Staatsanwalt in TV-Interviews und einem Buch in den Jahren 2012 und 2013 erhoben hatte. Einige der Kommentare bezogen sich auf eine „begrenzte Risiko-Transaktion“, die die Staatsanwaltschaft als „betrügerisch“ bezeichnete und zu prominenten Prozessen führte. Im Wortlaut wurde im Zusammenhang mit der Transaktion von „vollgestopft mit Betrug“ gesprochen.

Die Klage von Greenberg, der dem Vorwurf widerspricht, ging bereits durch mehrere Instanzen. Vermutlich beschäftigt die Öffentlichkeit die Angelegenheit auch nach Jahre noch, weil der als Saubermann geltende Spitzer später Gouverneur New Yorks wurde und wegen eines Prostitutionsskandals zurücktreten musste.

Das Urteil

Im Wesentlichen erklärte das Gericht, dass die Aussagen von Spitzer nicht für eine Verurteilung ausreichen würden. Der Kläger Greenberg, mittlerweile Chairman bei Starr Insurance, habe es nicht geschafft, „klare und eindeutige“ Beweise für Falschaussagen einzureichen. Die Anforderungen für eine Verurteilung in einem solchen Fall wären „extrem hoch“ und die „Messlatte wurde nicht erreicht“, erklärte der Richter.

Wie es weitergeht, ist noch nicht sicher. Die Anwälte beider Seiten schwiegen zu einer Anfrage des berichtenden Mediums businessinsurance.

Autor: VW-Redaktion

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