Schadenfall Wirecard: Untersuchungsausschuss eingerichtet, Kabinett beschließt Aktionsplan

Das OLG Frankfurt entschied jüngst, dass die D&O-Versicherung die Prozesskosten für Ex-Wirecardchef Markus Braun übernehmen muss. Quelle: Wirecard

In die Aufarbeitung des Wirecard-Skandals kommt in Bewegung. Gestern Nachmittag konstituierte sich der von der Opposition durchgesetzte Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Umstände wie der ehemalige Dax-Konzern Luftbuchungen über etwa 1,9 Mrd. Euro verschleiern konnte und wo sich Mängel in der Aufsicht gezeigt haben. Das Bundeskabinett billigte zugleich einen vom Finanz- und Justizministerium vorgelegten Aktionsplan zur „Bekämpfung von Bilanzbetrug und zur Stärkung der Kontrolle über Kapital- und Finanzmärkte“. Die FDP-Fraktion forderte in einem Antrag die Umsetzung von „Reformleitlinien nach dem Wirecard-Skandal“.

Nach Angaben des Bundestags wird der Untersuchungsausschuss nicht – wie ursprünglich beantragt – 18 sondern nur neun Mitglieder haben. Der Ausschuss soll dem Untersuchungsauftrag zufolge aufklären, inwiefern die Bundesregierung und ihre Geschäftsbereichsbehörden jeweils über Vorkommnisse beim insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard informiert gewesen sind und inwiefern sie ihren Pflichten zur Finanz-, Geldwäsche- und Steueraufsicht in Hinblick auf den Konzern nachkamen. Gegenstand der Ermittlungen wird auch sein, ob und wie sich die Bundesregierung für Belange des Wirecard-Konzerns im In- und Ausland eingesetzt hat. Aufgeklärt werden soll auch, ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Manipulationen beim Wirecard-Konzern hätte früher erkennen müssen. Bei der Beschlussfassung zur Einsetzung des Ausschusses hatten sich CDU/CSU und SPD der Stimme enthalten.

Bundesregierung beschließt wegen Wirecard-Skandal Aktionsplan

Mit einem umfangreichen Aktionsplan, den das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) dem Kabinett vorgelegt hatte, will man „zügig und gründlich aufklären“, was bei Wirecard passiert ist und wie es zum Bilanzbetrug hat kommen können. Zunächst geht es um eine ganze Reihe von Prüfaufträgen, aus deren Ergebnisse dann Handlungen abgeleitet werden sollen. Im BMF wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die eng mit dem BMJV und dem Wirtschaftsministerium zusammenarbeiten soll. Die Befugnisse der BaFin sollen gestärkt werden.

„Die BaFin muss direkt und unmittelbar mit hoheitlichen Befugnissen gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten können“, heißt es in dem sechs Seiten umfassenden Aktionsplan. An die Adresse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gerichtet wird auf eine verpflichtende externe Prüferrotation nach zehn Jahren angekündigt. Zudem sollen die Prüfung und gleichzeitige Beratung „bei Unternehmen von öffentlichem Interesse“ schärfer getrennt werden.

Überprüft werden soll auch, die zivilrechtliche Haftung von Abschlussprüfern. Die FDP fordert in ihrem Antrag (Bundestagsdrucksache 19/23120) eine deutliche Ausweitung der Haftung. Eine Haftungsbegrenzung von vier Mio. Euro bei der Prüfung einer Aktiengesellschaft, deren Aktien zum Handel im regulierten Markt zugelassen seien, sei nicht mehr zeitgemäß.

Bundesregierung denkt an schnelle Eingreiftruppe bei der BaFin

Der beabsichtigten Stärkung der BaFin gehen eine ganze Reihe von Prüfungen voraus. „Wir werden die Organisationsstruktur, geschäftsbereichsübergreifende Zusammenarbeit, Kompetenzen und Personalausstattung der BaFin umfassend untersuchen.“ Analysiert werden soll auch, wie die Prozesse sowie die Personalausstattung der BaFin verbessert werden müssen, um etwa eine wirksame Bilanzkontrolle zu ermöglichen. „Dies schließt die Prüfung des Aufbaus einer schnellen Eingreiftruppe ein.“ Auch die Liberalen plädieren für eine schlagkräftige schnelle Eingreiftruppe, die in der Lage sein soll, bei Betrugsfällen sich eigenständig, schnell und umfassend ein Bild von möglichen Missständen und Unregelmäßigkeiten zu verschaffen. Die FDP warnte zugleich davor, die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin zu übertragen. Damit würde nur ein „aufsichtsrechtlicher Gemischtwarenladen“ entstehen.

Kritisch überprüft werden sollen auch die Vorschriften über private Finanzgeschäfte von BaFin-Beschäftigten Aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ging hervor, dass zahlreiche BaFin-Mitarbeiter private Aktien- und Derivate-Geschäfte mit Bezug auf Wirecard angezeigt hatten. Die FDP fragt, warum nicht auch bei der BaFin die strengen Regeln der Deutschen Bundesbank für den Handel von Mitarbeitern mit Finanzinstrumenten gelten würden. Für die Liberalen bleibt eines klar: „Die Kultur des organisierten Verweises auf die eigene Unzuständigkeit muss ein Ende haben.“ Im weitverzweigten Wirecard-Konzern war die BaFin formal nur für die Wirecard Bank AG zuständig.

Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Lothar Bindig begrüßte den Aktionsplan. Bilanzmanipulationen würden mit härteren Strafen geahndet. „Der Bußgeldrahmen bei Verstößen von Abschlussprüfern wird verzehnfacht“, hob Bindig hervor. Die SPD werde sich für eine zügige gesetzgeberisch Umsetzung einsetzen.

Autor: Manfred Brüss

Ein Kommentar

  • Ich bin mal gespannt, ob und wenn ja wie viel die Anleger-Anwälte aus der BaFin rausquetschen. Die Akquise-Maschinerie läuft schon …

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