Diversität Fehlanzeige: Experten erwarten Klagen im Bereich D&O

Diversität wird zum D&O-Thema. Quelle: Pixabay.

Eine zu geringe Anzahl von „persons of colour“, nicht genug Frauen. Immer mehr Unternehmen sind anfällig gegenüber Klagen wegen zu geringer Diversität in ihrer Führung, das ist insbesondere für die D&O-Versicherer ein Problem. Gerade in Amerika ist das Thema stark präsent, doch aktuell hat auch das Bundeskabinett Unternehmensgrundsätze aufgestellt, die Diversität in den Fokus rücken.

Im angelsächsischen Wirtschaftsbereich häufen sich die Klagen gegen Unternehmen beziehungsweise ihrer ausführenden Organe. Der Vorwurf ist meist, dass die Unternehmen bei ihrer Besetzung nicht ausreichend auf Diversität achten. Die Folge sind liability claims, also Haftungsansprüche, gegenüber dem Management, damit sind es D&O-Fälle.

Das Problem ist nicht theoretisch, Danaher Corp., The Gap., Norton LifeLock, Qualcomm Technologies, Facebook und Oracle Inc. sahen sich zuletzt solchen Klagen gegenüber, erklärt das berichtende Medium businessinsurance.

Die Klage gegen den Mischkonzern Danaher fordert beispielsweise die Einsetzung  von drei Personen in die Führung („board“).  Zwei davon sollen Afroamerikaner sein und es soll eine weitere „ethische Minderheit“ berücksichtigt werden. Zudem soll das Unternehmen 150 Millionen US-Dollar in Programme zur Förderung sozialer Gerechtigkeit für afroamerikanische Gemeinden investieren. Ob der Klagende bei seinen Bestrebungen tatsächlich mehr Diversität anstrebt oder insgemein eher einen Maserati im Blick hat, ist sekundär, die Unternehmen, und die D&O-Versicherer müssen sich damit beschäftigen.

Speziell in Amerika ist das Thema Diversität und Rassismus derzeit stark in den Fokus gerückt, einige Bundesstaaten wollen wohl einen Wechsel zu mehr Diversität in der Gesellschaft forcieren. Die genannten Klagen weisen Gemeinsamkeiten mit der #MeToo-Bewegung auf, die einen ähnlichen Ansatz verfolgte und die Diskriminierung von Frauen in den Fokus rückte.

Inwieweit die Klagen erfolgreich sein werden, bleibt abzuwarten, sie werfen auf jeden Fall ein grelles Licht auf das Thema Diversität. Es ist unwahrscheinlich, dass die Klagewelle versandet. “Ich erwarte mehr Klagen”, erklärt Priya Cherian Huskins, Senior Vice President beim Broker Woodruff Sawyer & Co aus San Franzisco.

Deutschland auch dabei

Wer glaubt, dass dies fehlende Diversität ein rein amerikanisches Problem sei, irrt. Aktuell hat das Bundeskabinett die Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes verabschiedet. Darin heißt es unter anderem: “ […] Grundsätze zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen und darüberhinausgehende Empfehlungen zur Diversität auf allen Leitungsebenen sowie für eine insgesamt gleichstellungsfördernde Unternehmenskultur sind hierbei fest verankerte Elemente.“

Klingt nicht so, als wäre das Thema nur auf Amerika beschränkt.

Autor: Maximilian Volz

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