PKV und GKV gemeinsam für Pflegende und gegen Corona

Pflegekräfte - ohne ist Corona nicht zu bewältigen. Bild von Yerson Retamal auf Pixabay

Solidarität! Das ist das Motto der Stunde. PKV, GKV und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) haben umfangreiche temporäre Sofortmaßnahmen für die stationäre und ambulante Langzeitpflege vereinbart.

Der alltägliche Arbeitsablauf wird organisatorisch vereinfacht, zu den Maßnahmen gehören, dass bis Ende Mai 2020 – mit sofortiger Wirkung – der Pflege-TÜV, also die Qualitätsprüfungen in den Pflegeeinrichtungen, ausgesetzt. Gleiches gilt für die Indikatorenerhebung zur Qualitätssicherung durch die Pflegeeinrichtungen selbst. Damit werden personelle Kapazitäten freigestellt, die in der direkten Pflege eingesetzt werden können.

Die Medizinischen Dienste werden aus Gründen des Infektionsschutzes keine persönlichen Begutachtungen in der ambulanten und stationären Pflege mehr durchführen. Damit die notwendigen Begutachtungen aber nicht gänzlich entfallen, wird auf ein telefonisches, leitfadengestütztes Vorgehen umgestellt. Die Beratungsbesuche zur Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege müssen nicht stattfinden, die gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen für Pflegebedürftige wie Leistungskürzungen bei fehlendem Nachweis werden ausgesetzt.

Längere Fristen und Mehrkostenerstattung

Die Verordnungen für die Häusliche Krankenpflege werden auch noch nach 14 Tagen von den Kassen anerkannt. Pflegekräfte können flexibler eingesetzt werden und zusätzlich entstehende Personalkostenkönnen der Pflegekasse in Rechnung gestellt werden.

Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Pflegerinnen und Pfleger arbeiten in Zeiten der Corona-Pandemie am Limit, um die Versorgung der Pflegebedürftigen sicherzustellen. Wir entlasten – organisatorisch und finanziell – so gut wir können, und stabilisieren so im Hintergrund die pflegerische Infrastruktur. Die Pflegeversicherung ist in der Lage, die coronabedingten Mehrkosten aufzufangen.“

„Wir brauchen die klare Aussage, dass die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen Vorrang hat. Das heißt, es darf es keinerlei Diskussionen geben um gegebenenfalls nicht eingehaltene Personalregelungen oder Qualifikationsanforderungen. Unsere Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte benötigen jegliche Unterstützung ohne Wenn und Aber. Weder formale Anforderungen noch die wirtschaftliche Gefährdung der Pflegeeinrichtungen dürfen die mögliche Versorgung behindern,“ ergänzt Bernd Meurer Präsident des bpa.

Autor: VW-Redaktion

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