Viertelmillion-Vergleich für Horror-Ballon-Unfall

Ballonfahrt endet katastrophal. Bild von Bessi auf Pixabay

Viele Jahre wurde um die Haftung eines Ballonunglücks gestritten, jetzt kam es zu einer Einigung. Die Haftpflichtversicherung eines Bielefelder Luftfahrtunternehmens zahlt der Witwe eines Passagiers aus Salzkotten 250.000 Euro. Die Details des Unfalls sind grausam.

Es begann mit einem Geschenk. Prof. Bernhard L. hatte die Ballonfahrt zum 75. Geburtstag von seiner Familie geschenkt bekommen. Am 1. August 2015 hob der Ballon mit fünf Passagieren vom Flugplatz Paderborn-Haxterberg Richtung Süden ab. Die Landung einige Stunden danach misslang gründlich. Beim ersten Versuch wurde nach Angaben eines Passagiers ein „Hochsitz gerammt“, dann wäre der Korb „fast auf einer Bullenwiese niedergegangen“, meldet das Westfalen-Blatt.

Beim finalen Landemanöver sei der Ballon fast senkrecht nach unten gegangen. Die Sinkrate war enorm, und der Ballon schlug hart auf dem Boden auf, bevor schlussendlich der Korb kippte und von der Hülle mitgeschleift wurde. Als das Gefährt schließlich liegen blieb, war L. seiner Bewegungsfreiheit final beraubt, seine Wirbelsäule war am vierten Wirbel abgerissen. Er kam schlussendlich nach Wochen gelähmt und der Sprache beraubt aus dem Krankenhaus.

Der Prozess

L. kämpfte sich ins Leben zurück und verklagte das Ballonunternehmen. Er forderte 300.000 Euro Schmerzensgeld und 275.000 Euro Schadenersatz für den Umbau des Hauses sowie bereits bezahlte Arzt- und Pflegerechnungen. Den Prozess im April 2019 vor dem Landgericht Arnsberg erlebte der 78-Jährige nicht mehr.

Die Richter lehnten eine Haftung des Ballonunternehmens ab. Die harte Landung sei „nicht auf einen Fahrfehler zurückzuführen“, das Unglück sei „schicksalhaft“ gewesen. Weder den Piloten noch den Veranstalter treffe eine Schuld.

Gegen dieses Urteil wurde von Rechtsanwalt Marc Melzer Berufung eingelegt, der ältere Herr sei über die Risiken nicht richtig aufgeklärt worden. Das Gericht habe sich mit dieser Frage im Prozess nicht befasst.

Ende März wollte das Oberlandesgericht Hamm die Berufung verhandeln, doch zuvor kam es zu dem 250.000 Euro Vergleich. „Der Witwe war es auch wichtig, jetzt endlich einen Schlussstrich unter den Rechtsstreit zu ziehen“, erklärt der Anwalt.

Anmerkung der Redaktion: Im Text gab es einen Fehler bezüglich der Prozessdauer, wir haben ihn korrigiert.

Autor: VW-Redaktion