Assekurata: PKV-Unternehmen werden um Beitragsanpassungen nicht herumkommen

Quelle: Bild von Ri Butov auf Pixabay

Die Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sorgen immer wieder für Zündstoff. Jüngstes Beispiel ist das Urteil des Oberlandesgerichts Köln zur nicht ordnungsgemäßen Begründung einer Beitragserhöhung der Axa. Und dennoch: „Um das vertraglich garantierte Leistungsversprechen dauerhaft erfüllen zu können, sind die PKV-Unternehmen nämlich in regelmäßigen Abständen auf Beitragsanpassungen angewiesen“, glaubt Assekurata-Analyst Gerhard Reichl.

Denn: „Nur so können die Gesellschaften die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen, die sogenannte medizinische Inflation, langfristig ausgleichen. Durch die rechtlichen Vorgaben ist allerdings sichergestellt, dass mindestens 80 Prozent der erzielten Überschüsse eines Krankenversicherers der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zugeführt, also zugunsten der Versicherungsnehmer verwendet werden müssen. Sichtbar wird dies anhand der Überschussverwendungsquote, die im Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2018 marktweit bei 88 Prozent lag“, glaubt der Experte.

So würden auch die Gelder „in der RfB gehören somit den Kunden und dienen dazu, Beitragsrückerstattungen für leistungsfreie Versicherte zu finanzieren sowie Beitragsanpassungen zu limitieren. Eine mögliche Rückabwicklung von Beitragserhöhungen würde die Gewinnsituation der Unternehmen beeinträchtigen und sich letztlich negativ auf die RfB auswirken, sodass die Gelder hier fehlen würden. Infolgedessen droht früher oder später eine entsprechend höhere Beitragsanpassung, weil die betroffenen Versicherer über weniger Limitierungsmittel zur Abfederung der Beitragsanpassung verfügen“, konstatiert Reichl.

Sollte der Bundesgerichtshof in der aktuellen juristischen Auseinandersetzung gegen die Axa entscheiden, dürfte die Freude der Kunden über den vermeintlichen Erfolg wohl nur von kurzer Dauer sein.

Autor: VW-Redaktion

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