Nach dem Treuhänder: Bald könnte privaten Krankenversicherern neue Prozesswelle drohen

Ilja Ruvinskij hat erneut ein Urteil gegen die PKV erstritten. Bildquelle: privat.

Der Anwalt ist der PKV größter Feind. War es im Treuhänderprozess noch  der Berliner Rechtsanwalt Knut Pilz, so ist es diesmal Ilja Ruvinskij aus Köln, der die Versicherer das Fürchten lehrt. Er hat in einem Prozess gegen die Axa-PKV einen Sieg wegen mangelnder Erklärung der Beitragserhöhungen errungen. Der Fall kann Kreise ziehen und die Branche Milliarden kosten, „zahlreiche Verfahren gegen die DKV und vereinzelt gegen kleinere Versicherungsgesellschaften“ sind auf dem Weg.

Das Urteil vom OLG Köln ist taufrisch und lässt für die Branche nichts Gutes hoffen. Im Streit standen Beitragserhöhungen der Axa aus den Jahren 2014 und 2015. Jede Beitragserhöhung muss ordnungsgemäß begründet werden, der Versicherungsnehmer das Gesagte nachvollziehen können. Das ist dem Versicherer offenbar nicht gelungen.

„Die Erläuterungen der Axa für die Beitragserhöhungen aus diesen Jahren seien „allgemein bzw. floskelhaft gehalten“, schreibt Ruvinskij. Es fehle eine „hinreichend klare Bezugnahme auf die Rechnungsgrundlage, welche die Prämienanpassung ausgelöst hat“. Es fehlt darüber hinaus ein Bezug, „zwischen den allgemein gestiegenen Leistungsausgaben und der Erhöhung eines konkreten Tarifs.“

Laut dem Anwalt habe das Gericht das Informationsblatt der Axa als „missverständlich, wenn nicht gar inhaltlich falsch“ bezeichnet. Es werde nicht klar, ob die Axa bei der Beitragserhöhung die jährliche Statistik zu den Sterbewahrscheinlichkeiten einbezogen hat, weil diese, entgegen den gesetzlichen Vorgaben in dem Informationsblatt unerwähnt bleiben. Das hat die AXA bei den Beitragserhöhungen 2017-2018 nach Auffassung des OLG richtig gemacht, schreibt Ruvinskij.

Gut zugehört

Aufmerksame VWheute-Leser werden schob bei der Nennung des Namens „Pilz“ aufmerksam geworden sein, und zwar zu recht. Bei den Treuhänder-Prozessen kam nämlich nicht nur die Befangenheit des Treuhänders zur Sprache, sondern auch die mangelhaften Begründungen der Beitragserhöhungen in der PKV seitens der Versicherer. Bei den Prozessen von Pilz gegen den späteren Sieger PKV war Ruvinskij vor Ort und hat offenbar gut aufgepasst.

Im Treuhänderfall habe der Bundesgerichtshof laut dem Anwalt lediglich entschieden, dass die Zivilgerichte nicht für die Überprüfung der Unabhängigkeit des Treuhänders zuständig sind. Damit war dem Treuhänderstreit „die Grundlage entzogen“. Der Bundesgerichtshof habe aber gleichzeitig auch gesagt, „dass die Überprüfung der Begründung der Beitragserhöhungen sehr wohl die Angelegenheit von Zivilgerichten ist“, fasst Ruvinskij den Unterschied zusammen.

Und diese sieht der Anwalt auf seiner Seite. Er führe gegenwärtig zahlreiche Verfahren gegen die Axa im Zusammenhang mit der Thematik der unwirksamen Beitragserhöhungen. Dabei ist es am einfachsten, den Gerichtsstand zu wählen, an dem die Beklagte Partei ihren Sitz hat, in dem Fall Köln. „Die Axa-Sachen landen in der zweiten Instanz immer bei dem 9. Senat, der zuständig ist für Versicherungsrecht. Da sämtliche Beitragserhöhungen aus den besagten Jahren für die relevanten Tarife identisch gewesen sind, gehen wir davon aus, dass der Senat die mit der Entscheidung aufgestellten Grundsätze auch auf die anderen Verfahren anwenden wird.“

Zahlreiche Verfahren gegen die DKV und andere

Schlecht begründete Beitragserhöhungen sind nicht nur ein Thema der Axa, erklärt Ruvinskij, pauschale, nicht nachvollziehbare Formulierungen „kennen wir auch von anderen Versicherungen“. Tatsächlich hat nach seiner Einschätzung „nur die Debeka die Versicherungsnehmer korrekt informiert“. Bei den anderen Gesellschaften verhalte es sich ähnlich wie bei der Axa, das hätten auch schon mehrere Gerichte in der ersten Instanz festgestellt. „Daher denke ich, dass wir auch bei anderen Versicherungen sehr gute Chancen haben. Im Moment führen wir zahlreiche Verfahren gegen die DKV und vereinzelt gegen kleinere Versicherungsgesellschaften.“

Die Kosten könnten in die Milliarden gehen, wie der Anwalt vorrechnet: „Im vorliegenden Fall wurde unserem Mandanten ein Betrag in Höhe von 3.588,45 EUR zugesprochen. Allein die Axa hat ca. 1,5 Millionen Kunden. Je nachdem, wie viele sich für die Geltendmachung ihrer Rechte entscheiden, kann es für die Versicherungswirtschaft ziemlich teuer werden.“

Ironischerweise ist es gerade die Debeka, die ja laut Ruvinskij korrekt informiert, die die Gefahr wegen mangelhafter Begründungen bei Beitragserhöhungen für die Branche als gering ansieht. Im Januar des letzten Jahres erklärte Debeka-Vorstand Roland Weber im Zuge des Treuhänderprozess auf die Informationspflicht.  „Es geht dabei um die Frage, ob eine Anpassung der Beiträge gerechtfertigt ist und ob der Kunde ausreichend über die Gründe informiert wurde, die zur Anpassung führten. In diesem Bereich gibt es bereits seit Jahren gerichtliche Verfahren und Entscheidungen, die überwiegend die Arbeit der Versicherer bestätigen.“

Die Frage ist und bleibt, warum manche Krankenversicherer trotz eigener Rechtsabteilung nicht in der Lage sind oder waren, dauerhaft rechtssicherere und verständliche Begründungen für Beitragserhöhungen zu liefern. Das könnte ihnen nun auf die Füße fallen.

Anmerkung der Redaktion: Die Axa wurde angefragt, konnte sich aber bis Redaktionsschluss nicht äußern. Die Antwort wird nachgereicht.

Urteil: 9 U 138/19 (OLG Köln/ 28. Januar dieses Jahres)

Autor: Maximilian Volz

2 Kommentare

  • Jörn Vollbrecht

    Wegfall eines „s“ im Satz
    „Bei den Prozessen von Pilz gegen den späteren Siegers PKV war Ruvinskij vor Ort und hat offenbar gut aufgepasst.“
    Richtig ist: „… den späteren Sieger PKV …“

    Wird die erforderliche Änderung vorgenommen?

  • Maximilian Volz

    Ja, bereits geschehen. Danke fürs aufpassen.

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