Pläne zur Grundrente sorgen für neuen Koalitionsstreit

Quelle: Bild von Alexas_Fotos auf Pixabay

Die Grundrente sorgt in der Großen Koalition wieder einmal für Zwist. Heute sind die Pläne erneut ein Gesprächsthema im Koalitionsausschuss. Allerdings wachsen scheinbar die Widerstände in der Union gegen die Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Auch aus der Branche selbst kommt Kritik.

Im November 2019 verkündete die Bundesregierung ihren Kompromiss zur Einführung einer Grundrente. So sprach die damalige kommissarische SPD-Bundesvorsitzende Malu Dreyer von einem „sozialpolitischen Meilenstein“ und für CSU-Chef Markus Söder stand fest: „Die Kuh ist vom Eis.“

Mittlerweile scheint die Euphorie jedoch längst verflogen, die alten Gräben sind wieder aufgerissen. So hat die Spitze der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundesarbeitsminister Heil erneut aufgefordert, verbesserte Vorschläge zur Umsetzung der Grundrente vorzulegen. Es liegt jetzt an Herrn Heil und Herrn Scholz, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Vereinbarung vom letzten Jahr umsetzt“, wird der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus im Handelsblatt zitiert.

Zuvor hatte der Arbeitsmarkt- und Sozialexperte Peter Weiß (CDU) den Anfang 2021 geplanten Start der Grundrente angezweifelt. „Wenn es nicht anders geht, dann sollten wir die Einführung der Grundrente besser auf den Juli verschieben“, hatte er der „Augsburger Allgemeinen“ gesagt. Die SPD-Chefs Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans pochen hingegen auf einen Start Anfang 2021.

Scholz gibt sich indes optimistisch: „Bei der Grundrente befinden wir uns auf der Zielgeraden, was die Klärung der letzten technischen Fragen angeht. Wie die Union gehen wir davon aus, die Grundrente im Februar im Kabinett zu beschließen“.

DIA warnt vor hohen Verwaltungskosten

Skepsis herrscht jedoch auch noch anderer Stelle: Demnach sei bei der Einführung der Grundrente nicht nur der anvisierte Termin abenteuerlich. Auch die damit verbundenen Verwaltungskosten sprengen den Rahmen des Vorstellbaren, kritisiert das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA)

„Noch bevor der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Heil überhaupt ins Regierungskabinett gelangt, glaubt schon kaum noch jemand außerhalb der SPD daran, dass der anvisierte Einführungstermin 1. Januar 2021 zu schaffen ist“, stellt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern fest.

Nach den Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung Bund würde der Verwaltungsaufwand mehr als 25 Prozent der Leistungsausgaben der Grundrente ausmachen. Dies sei ein Vielfaches im Vergleich zur Kostenquote, die im Durchschnitt von der Rentenversicherung bislang aufgebracht wird. Deren Verwaltungskostenquote liegt seit Jahren bei etwas mehr als 1,2 Prozent.

„Gerade jene Partei, die besonders heftig zu hohe Kosten in der privaten Altersvorsorge kritisiert, ist bereit, einen enormen Kostensatz in Kauf zu nehmen, damit die Grundrente unter den Prämissen der SPD umgesetzt werden kann. Es ist nämlich vor allem die neue Einkommensprüfung, die die Kosten für die Grundrente in die Höhe treibt“, erklärt DIA-Sprecher Morgenstern weiter.

Daher fordert das Institut einen Freibetrag in der Grundsicherung. „Wenn die SPD bei der Aufstockung kleiner Renten den Empfängern unbedingt den Gang zu den Grundsicherungsämtern ersparen will, wäre eine Verwaltungskooperation mit der Deutschen Rentenversicherung denkbar. Die Prüfung bleibt beim Grundsicherungsamt, aber ihren Ansprechpartner finden die Empfänger bei der Rentenversicherung. Das wäre immer noch einfacher als das jetzt diskutierte Verfahren“, schlägt Morgenstern vor.

Autor: VW-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

12 + neun =