Klage: Muss der Staat alle Thomas Cook-Geschädigten auszahlen?

Richter entscheidet über Thomaas Cook Entschädigung. Bild von Carrie Z auf Pixabay

Thomas Cook: Ein Name, der bisher nur bei der Zurich für ein Gesicht wie bei der Wurzelbehandlung führte. Nun könnte auch die Bundesregierung dran sein, dank eines klagefreudigen Niedersachsen, der EU und einer bräsigen Bundesregierung.

Dass der Reiseveranstalter Thomas Cook insolvent ging ist ebenso bekannt wie die Tatsache, dass die Haftung der Zurich gesetzeskonform gedeckelt war. Dieser Umstand sorgte bei den Betroffenen für reichlich verständlichen Unmut, einer macht jetzt ernst und verklagt Deutschland auf Staatshaftung.

Michael W. aus Langenhagen in Niedersachsen begründet sein Vorhaben gegenüber der Bild mit den Worten: „Nur weil die Politik gepennt hat, bleibe ich auf meinen Kosten sitzen.“ Der Geschädigte hatte für 1123 Euro eine achttägige Reise in die Türkei gebucht. Drei Tage vor dem geplanten Abflug wurde seine Reise wegen der Thomas-Cook-Pleite abgesagt.

Er habe seinen Anspruch beim Insolvenzverwalter und bei der Zurich-Versicherung angemeldet. Es zeichne sich allerdings ab, dass das Geld nicht reichen wird. „Ich finde es nicht in Ordnung, dass sich der Staat jetzt so aus der Affäre zieht. Er hätte nie zulassen dürfen, dass die Deckung bei der Versicherung so gering ist“, erklärte der Geschädigte.

Klage hat Aussicht auf Erfolg

Wer jetzt denkt, dass der Mann ja viel Klagen kann, solange die Gesetze hierzulande anders lauten, hat die Rechnung ohne die EU gemacht. 

Die Rechtsanwältin von W. hat eine EU-Richtlinie des Jahres 2015 angeführt. Darin wird gefordert, dass die Länder Pauschalreisende bei der Insolvenz ihres Reiseveranstalters in vollem Umfang schützen müssen, wie Focus meldet. Deutschland habe die Richtlinie nur mit Einschränkungen umgesetzt.

Wenn W. den Prozess gewinnt, könnte das bedeuten, dass die Thomas-Cook-Geschädigten ihr Geld zurückerhalten. Der Klage könne sich laut dem Nachrichtenmagazin angeschlossen werden.

Ruft da jemanden Massenfeststellungsklage?

Autor: VW-Redaktion

2 Kommentare

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    auch ich bin betroffen von der Thomas Cook Pleite und würde mich gerne der Klage von Michael W. aus Langenhagen anschließen.
    Könnten Sie mir bitte den anwaltlichen Kontakt vermitteln, damit ich hier Kontakt aufnehmen kann.
    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Katja Stegle

  • Maximilian Volz

    Sehr geehrte Frau Stegle,

    leider haben wir keine Kontaktdaten, die Ihnen helfen. Die Verbraucherzentrale beschäftigt sich viel mit dem Thema aus Verbraucherschutz.

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