Verbraucherschützer mahnen Huk-Coburg wegen Irreführung ab

Konzernsitz der Huk-Coburg. Quelle: Huk

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat sich wieder einmal auf die Versicherer eingeschossen. Der Grund dafür ist nach Angaben der Verbraucherschützer – wieder einmal – eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei einer privaten Rentenversicherung. In der Vergangenheit hatte die Verbraucherzentrale andere Versicherungsunternehmen aus dem gleichen Grund abgemahnt.

So habe die Huk-Coburg nach Ansicht der Hamburger Verbraucherschützer die Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags abgelehnt, obwohl sie nach Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Widerspruchsrecht dazu verpflichtet gewesen wäre.

Demnach habe der bayerische Versicherer einem Kunden, der seinen Vertrag rückabwickeln wollte, mitgeteilt: „Nach Prüfung der Vertragsunterlagen können wir anhand Ihrer Ausführungen keine Fehler in der Widerspruchsbelehrung zu Ihren Verträgen finden. Das Urteil vom BGH vom 7. Mai 2014 (Az. IV ZR 76/11) bezieht sich nur auf vor dem Jahr 2008 abgeschlossene Verträge, bei denen nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht belehrt worden war. Wir hatten Sie allerdings bei Vertragsschluss gemäß §5a VVG über das Widerspruchsrecht informiert.“

„Die Widerspruchsbelehrung zum betroffenen Vertrag ist klar fehlerhaft. Es fehlt darin der Hinweis, dass zur Wahrung der Widerspruchsfrist die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs genügt. Der Versicherte kann seinen Lebensversicherungsvertrag also rückabwickeln und sich seine geleisteten Beträge auszahlen lassen“, bemängelt indes Christian Biernoth, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Huk-Coburg erklärte auf Anfrage von VWheute: Das Unternehmen prüfe „in diesem Zusammenhang jeden Einzelfall. Im konkreten, von der Verbraucherzentrale Hamburg aufgeführten Fall erfolgte der Widerspruch des Kunden am 25.10.19, bei uns eingegangen am 28.10.19. Den Widerspruch hat die HUK-Coburg mit Schreiben vom 08.11.19 akzeptiert. Vor diesem Hintergrund betrachten wir es als unangemessen, hier pauschal von Abwimmeln zu sprechen.“

Nach der Generali Lebensversicherung AG, der Allianz Lebensversicherungs-AG, der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG und der Neue Leben Lebensversicherung AG ist die Huk-Coburg-Lebensversicherung AG der fünfte Versicherungskonzern, der wegen einer angeblich unberechtigten Ablehnung eines Widerspruchs eine Abmahnung von der Verbraucherzentrale Hamburg erhalten hat.

Autor: VW-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

16 + vier =