Verbraucherzentrale Hamburg mahnt Generali Leben wegen Irreführung ab

Abmahnung, Quelle: Bild von Benedikt Geyer auf Pixabay
Alte Geschichte, neues Glück – sozusagen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Generali Lebensversicherung wegen Irreführung abgemahnt. Grund dafür ist nach Angaben der Verbraucherschützer – wieder einmal – eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei einer privaten Rentenversicherung. In der Vergangenheit hatte die Verbraucherzentrale andere Versicherungsunternehmen aus dem gleichen Grund abgemahnt.
Demnach werfen die Hamburger Verbraucherschützer der Generali Leben vor, dass sie den Rentenversicherungsvertrag eines Kunden wegen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung nicht rückabwickeln wollte. „Der Bundesgerichtshof war in den verhandelten Fällen von einer unzureichenden Belehrung über das Widerspruchsrecht ausgegangen. Das trifft nach unserer Auffassung für den hier vorliegenden Vertrag nicht zu. Ein Widerspruch ist nach unserer Ansicht nicht mehr möglich. Wir lehnen es daher ab, die Versicherung von Beginn an aufzuheben“, wird die Generali aus einem Kundenanschreiben zitiert.
Damit würde das Unternehmen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ignorieren, so die Verbraucherschützer weiter. Nach einer Prüfung der Vertragsunterlagen sei man jedoch zu dem Schluss, dass die Widerspruchsbelehrung sehr wohl fehlerhaft gewesen sei, heißt es in einer Mitteilung. Zum einen sollte der Verbraucher laut Belehrung seinen Widerspruch nur per Brief erklären können, doch auch eine E-Mail ist zulässig. Zum anderen fehlte in der Belehrung ein zwingender Hinweis darauf, dass zur Wahrung der Widerspruchsfrist die rechtzeitige Absendung des Widerspruches genügen, konstatiert die Verbraucherzentrale Hamburg. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) habe diese beiden Punkte beanstandet.
„Die Urteile des Bundesgerichtshofs zum Widerspruch sind der Versicherungsbranche selbstverständlich bekannt. Dennoch werden Verbraucher einfach abgewimmelt. Es wäre schön, wenn alle Versicherungsgesellschaften die Rechtsprechung des BGH endlich umsetzen würden. Immerhin liegt die Grundsatzentscheidung der Richter nun schon fünf Jahre zurück“, sagt Christian Biernoth von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Die Generali selbst wollte die Vorwürfe auf Anfrage von VWheute nicht kommentieren und begründete dies mit dem Verkauf der Lebensparte an die Viridium-Gruppe. Viridium selbst wollte sich dazu ebenfalls nicht äußern und sich „den Sachverhalt zunächst mit der gebotenen Sorgfalt ansehen“.
Autor: VW-Redaktion