Direktversicherer nicht in Marktanalyse einbezogen: Versicherungsmakler muss kräftig zahlen
Die Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers wurde erweitert. Nach VVAG § 60 ist der Versicherungsmakler verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zugrunde zu legen […]. Was das in der Praxis bedeutet, hat nun das Landgericht Konstanz festgelegt – mit schmerzhaften Folgen für den Vermittler. Das Urteil (AZ.: 4 O 90/19) hat weitreichende Folgen.