BVK und Check 24 vor Prozess kampf- und beißfreudig
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Auf ein Neues: BVK gegen Check 24. Bild von Bild von OpenClipart-Vectors auf Pixabay.
In einem Monat steigen Check 24 und der BVK wieder in den Ring. Im Wesentlichen geht es um die Frage, ob das Vergleichsportal gegen das Provisionsabgabeverbot verstößt. Beide Kontrahenten sind siegessicher und sparen nicht mit Spitzen. BVK-Präsident Michael H. Heinz sieht den Konkurrenten als lernunwilliges Kind und möchte den Kontrahenten „am Nasenring durch die Arena ziehen“, Check 24 spricht von einem „persönlichen Kreuzzug“.
„Wir müssen Männchen zur Ordnung rufen, die sich nicht an die Spielregeln halten“, erklärte Heinz auf der DKM. Gemeint war natürlich der Lieblingskontrahent Check 24, der auch mit der Huk-Coburg schon juristisch aneinandergeriet. Insbesondere die die Versicherungs-Jubiläums-Deals des Portals sind der Stein des Anstoßes. In der Vergangenheit hatten die Versicherungskaufleute bereits juristische Erfolge verzeichnet.
„Bei Kindern hat man gedacht, dass sie aus Fehlern lernen, bei meinem Kollegen Christoph Röttele, ist das nicht der Fall, also muss er fühlen“, legte der BVK-Chef nach. Der Adressat der Nachricht ist CEO und Sprecher der Geschäftsführung des Portals. Heinz will den Konkurrenten am „Nasenring durch die Manege ziehen“. Wenn das Provisionsabgabeverbot in München noch nicht bekannt ist, dann werden wir ihnen das eben (juristisch) erklären, schloss Heinz.
Check 24 keilt zurück
Die Münchener sind ebenso nicht auf den Mund gefallen und kontern: „Herrn Heinz scheint es mit der Klage erneut nicht um die Verbraucher zu gehen, sondern um seinen persönlichen Kreuzzug gegen Check 24.“ Wie bereits beim ersten juristischen Verfahren führe „Herr Heinz auch diesmal ein Rückzugsgefecht, statt sich, seinen Verband und dessen Mitglieder auf die Herausforderungen der Digitalisierung vorzubereiten“.
Das ist ja noch teilweise sachlich gewesen, der nächste Satz ist bereits ein wenig tiefer angesiedelt: „Uns ist zu Ohren gekommen, dass immer mehr Makler den BVK verlassen, weil sich zukunftsorientierte Mitglieder nicht ausreichend unterstützt fühlen. Das würde sein Verhalten natürlich erklären.“
Das Unternehmen ist von der Konformität von Versicherungs-Jubiläums-Deals und Provisionsabgabegesetz überzeugt. Unter anderem bezieht sich das Portal dabei auf eine Einschätzung des Versicherungsrechtlers Norman Wirth. Anlässlich des zehnjährigen Jubiläums gewährte Check24 den Nutzern des von ihr angebotenen und betriebenen Kundenkontos als Dankeschön für die Nutzung des genannten Kontos bestimmte finanzielle Vorteile, erklärt das Unternehmen.
Bei den „Jubiläums Deals“ ging es „weder um eine Reduzierung der von dem Versicherungsnehmer versicherungsvertraglich geschuldeten Versicherungsbeiträge noch um eine Weitergabe der von dem Versicherungsvermittler vereinnahmten Provisionen“. Damit ist die Aktion aus Sicht des Portals „VAG-konform“.
VWheute wird beim Prozess am 26. November dabei sein. Ob Kreuzzug oder Nasenring, wird dann der Richter/in entscheiden.
Autor: VW-Redaktion