Ist der „Zuordnungsansatz“ ein sinnvolles Instrument zur produktbezogenen Offenlegung?

Timo Biskop ist Co-Founder des German Sustainability Networks, das Mitte 2021 initiiert wurde. Er leitet dort die Fokusbereiche „Beratung & Vertrieb“ und „Kapitalanlage“.
Seit dem 10. März 2021 gilt die Offenlegungsverordnung der EU. Zusätzlich hat die Bafin mit dem Merkblatt 02/2023 (VA) den sogenannten „Zuordnungsansatz“ als freiwilliges Verfahren zur Begründung der produktbezogenen ESG-Offenlegungspflichten vorgestellt. Damit schließt die Bonner Aufsichtsbehörde eine Regulierungslücke, glaubt Timo Biskop, Fokusbereichsleiter, German Sustainability Network (GSN). Ein Kommentar.